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Leider ausverkauft: Gäste müssen Speisenauswahl akzeptieren

08.05.2015, 15:21

Potsdam - Gäste haben im Restaurant in der Regel kein Recht auf bestimmte Gerichte. "Wenn Sie ein bestimmtes Gericht bestellen, dieses aber ausverkauft ist, müssen Sie das akzeptieren", erläutert Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Das gilt auch wenn zum Beispiel Spargel auf Werbetafeln oder in Speisekarten angepriesen werden. Denn dabei handelt es sich nicht um verbindliche Angebote. Was sich Kunden nicht gefallen lassen müssen, sind sehr lange Wartezeiten.

Der Wirt kann von seinen Gästen verlangen, mindestens 45 Minuten auf ein normales Essen zu warten. Aber spätestens nach anderthalb Stunden ist die Grenze der Unzumutbarkeit erreicht. Doch Vorsicht: "Einfach aufstehen und gehen dürfen Sie trotzdem nicht", betont Reinke. "Zuvor müssen Sie der Bedienung eine Frist setzen.

Ist diese abgelaufen, dürfen Sie vom sogenannten Bewirtungsvertrag zurücktreten und das Restaurant verlassen. Die servierten Getränke müssen Sie bezahlen." Anstatt zurückzutreten, kann die Rechnung auch um 20 bis 30 Prozent gemindert werden. Aber es gilt immer der Einzelfall.