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Beiträge WWAZ fordert Gebühren für Altanschlüsse

Die Verbandsvertreter des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes haben die Erhebungs des Herstellungsbeitrages beschlossen.

Von Gudrun Billowie 08.10.2015, 14:42

Wolmirstedt l Bis zum Jahresende werden Grundstückseigentümern, die vor dem 15. Juni 1991 an das Trink- und/oder Schmutzwassernetz angeschlossen wurden, Gebührenbescheide ins Haus flattern. Sie müssen für ihre Anschlüsse zahlen. Die Erhebung der sogenannten Herstellungsbeiträge I und II wurde am Mittwochabend in der Verbandsversammlung des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ) beschlossen. Damit folgten die Verbandsvertreter dem Urteil des Bundesgerichtshofes, der die Erhebung dieser Gebühren im Sinne der Gleichbehandlung mit den Besitzern der später angeschlossenenen Grundstücke gefordert hat. Der WWAZ muss sich nun sputen, die Gebührenbescheide zu verschicken. Bis zum 31. Dezember 2015 ist dieser Anspruch auf die Gebühren verjährt.