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Arbeitsrecht Bahnausfälle wegen Sturm entschuldigen kein Zuspätkommen

Zugausfälle und Verspätungen: Auch nach dem Ende von Sturmtief "Eberhard" sind die Folgen für Reisende zum Wochenbeginn noch spürbar. Viele Pendler konnten etwa nicht pünktlich zur Arbeit kommen. Müssen sie eine Abmahnung fürchten?

11.03.2019, 10:44

Köln (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Das gilt auch, wenn wegen eines Sturms oder Unwetters der Bahnverkehr ausfällt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Auf höhere Gewalt können sich Arbeitnehmer dabei nicht berufen. Wochenendpendler etwa, die wegen der Zugausfälle feststecken, haben im Zweifelsfall Pech. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie keinen Lohn erhalten für die Zeit, die sie zu spät zur Arbeit kommen, so Oberthür. Gegebenenfalls kann es sein, dass Mitarbeiter die ausgefallene Zeit nacharbeiten müssen.

Mit Sanktionen wie einer Abmahnung müssen Arbeitnehmer aber in der Regel nicht rechnen, wenn sie wegen der Nachwirkungen eines Sturms im Nah- und Fernverkehr erst später zu Arbeit kommen können. "Das wird in einem solchen Fall kein Arbeitgeber machen", sagt Oberthür. Das gilt insbesondere, wenn die Auswirkungen eines Sturms nicht schon im Voraus absehbar sind.