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Einer für zwei Bei Jobsharing auf Kooperation statt Wettbewerb setzen

Nicht immer muss ein Vollzeitjob nur von einer Person ausgeübt werden. In vielen Fällen ist es auch möglich, dass zwei Kollegen eine Stelle gemeinsam ausfüllen. Worauf es dabei ankommt.

22.07.2019, 14:10
Wenn sich zwei Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitstelle teilen, spricht man von Jobsharing. Dieses Modell klappt aber nur, wenn sich die beiden Mitarbeiter gegenseitig vertrauen. Foto: Alexander Heinl
Wenn sich zwei Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitstelle teilen, spricht man von Jobsharing. Dieses Modell klappt aber nur, wenn sich die beiden Mitarbeiter gegenseitig vertrauen. Foto: Alexander Heinl dpa

Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn sich zwei Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitstelle teilen, spricht man von Jobsharing. Dieses Modell klappt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in seinem Online-Magazin "IAB Forum" erklärt.

Wichtig sei vor allem, dass die Persönlichkeit der Tandempartner nicht auf Konkurrenz, sondern auf Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Außerdem ist Erfolg nur garantiert, wenn sich die Jobsharer vertrauen und ähnliche Wertvorstellungen haben - zum Beispiel zu Arbeitszeiten.

Nicht zuletzt muss das Unternehmens-Management Unterstützung bieten: Dazu gehört es zum Beispiel, die Aufgabengebiete und Zuständigkeiten der Tandempartner klar zu definieren.

Beitrag IAB-Forum