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Auf Zeit Was Sie zu befristeten Verträgen wissen müssen

Ein Jahr hier, eine Vertretung dort: Befristete Arbeitsverhältnisse können anstrengend sein. Experten erklären, warum ein unbefristeter Vertrag immer besser ist und wann Anspruch darauf entsteht.

Von Bernadette Winter, dpa 01.03.2021, 03:19
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Für Berufsanfänger, aber auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten bieten Arbeitgeber gerne nur befristete Verträge an. Für Beschäftigte kann das zwar den Einstieg erleichtern, bringt aber oft Unsicherheit mit sich.

Wann ist eine Befristung grundsätzlich möglich?

"Jedes Arbeitsverhältnis kann befristet werden", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Befristete Verträge gebe es in allen Bereichen, Branchen und Betriebsgrößen.

Welche Chancen und Risiken bieten befristete Verträge?

Befristeten Verträgen wird oft nachgesagt, sie würden Beschäftigten die Chance bieten, viel Berufserfahrung zu sammeln. "Allerdings ist ein befristeter Vertrag für einen Arbeitnehmer immer schlechter", sagt der Rechtsanwalt Sönke Runge. Auch aus einem unbefristeten Vertrag komme man jederzeit heraus, wenn man in anderen Betrieben neue Erfahrungen sammeln wolle.

Zu den Risiken gehören unter anderem die Planungsschwierigkeiten. Kann ich mir die Wohnung leisten, wenn ich nicht sicher bin, ob ich den Job in einem halben Jahr noch habe? Zudem könnte es sein, dass Arbeitnehmer weniger motiviert sind, wenn sie wissen, dass der Job etwa nur für ein Jahr Bestand hat.

Für Arbeitgeber ist es mit einem befristeten Vertrag leichter, sich von Mitarbeitern zu trennen, etwa weil sie noch nicht wissen, ob man zueinander passt und ob die Arbeitsleistung zufriedenstellend ist. Oder weil sie nur einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf haben.

Welche Modelle gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten der Befristung: Ohne oder mit Sachgrund. Bei einer sogenannten sachgrundlosen Befristung darf vorher kein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern bestanden haben.

In beiden Fällen läuft der Vertrag mit Ende der Befristung aus, ohne dass der Arbeitgeber kündigen muss. Sofern aber das Kündigungsrecht vereinbart ist, kann der Arbeitgeber auch ein befristetes Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten fristgerecht im Rahmen der Probezeit ohne Grund kündigen. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser bei einer Kündigung beteiligt werden.

Wie oft kann ein Vertrag befristet werden?

Ohne Sachgrund darf ein Vertrag grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre befristet sein. Innerhalb dieser zwei Jahre kann die Befristung bis zu drei Mal verlängert werden. Gleichzeitig mit der Verlängerung dürfen die Vertragsbedingungen jedoch nicht geändert werden. Dann wäre die befristete Verlängerung unwirksam und der Vertrag unbefristet.

Mit Sachgrund kann der befristete Vertrag deutlich länger gültig sein. Klassische Fälle seien hier die Elternzeit- oder Krankheitsvertretung sowie Projektarbeit, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist oder im Bereich des öffentlichen Dienstes zeitlich befristet finanziell gefördert wird, zählt Meyer auf.

Eine Befristung mit Sachgrund könne auch wirksam sein, wenn bereits in der Vergangenheit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, erklärt Meyer, der Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Gibt es ein Limit für Befristungen?

Es gibt gewisse Grenzen, die eingehalten werden müssen, damit nicht ein befristeter Vertrag nach dem anderen geschlossen wird. Dafür sei eine Ampelregelung entwickelt worden, erklärt Meyer. Basis ist ein Urteil (Az.: 7 AZR 135/15) des Bundesarbeitsgerichts von 2016, in dem sich erstmals klare quantitative Vorgaben zu erlaubten Befristungen in drei Stufen finden.

Unkritisch und damit "grün" sind im Ampelsystem vier Jahre, in denen sechs Verträge abgeschlossen werden. In acht Jahren zwölf Mal einen Vertrag abzuschließen, könnte auch noch zulässig sein, erklärt Runge weiter. Die Befristungsampel würde dann aber auf gelb schalten. Im Einzelfall wird die Rechtmäßigkeit vor Gericht geprüft.

Welche Bedingungen muss ein befristeter Vertrag erfüllen?

Eine Befristung muss schriftlich erfolgen. "Und zwar oldfashioned in einem von beiden Parteien unterschriebenen Dokument, nicht per Mail oder digitaler Signatur", stellt Meyer klar. Wichtig ist, dass der Vertrag vor Arbeitsbeginn von beiden Parteien unterschrieben wurde. Fangen Arbeitnehmer schon vorher an zu arbeiten, wird die Befristung in aller Regel unwirksam.

Ob es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt oder nicht, muss nicht im Vertrag stehen. "Führt der Arbeitgeber einen Sachgrund an, muss er diesen im Zweifelsfall beweisen", erklärt Runge. Auf jeden Fall sollte also ein Aktenvermerk vorhanden sein.

© dpa-infocom, dpa:210226-99-607992/3

Urteil BAG

Teilzeit- und Befristungsgesetz