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Sozialabgaben und Markenrechte Die häufigsten Fehler von Gründern

Die Geschäftsidee steht, das Büro ist angemietet, es kann losgehen mit der eigenen Firma. Für die Formalitäten bleibt da im Start-up-Stress oft wenig Zeit. Das kann für Gründer aber böse Folgen haben.

05.09.2018, 13:42
Die richtige Gesellschaftsform für ein Start-Up sei fast immer die GmbH, selten auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft, so Rechtsanwalt Jan Schnedler. Foto: Lukas Schulze
Die richtige Gesellschaftsform für ein Start-Up sei fast immer die GmbH, selten auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft, so Rechtsanwalt Jan Schnedler. Foto: Lukas Schulze dpa

Berlin (dpa/tmn) - Eine Geschäftsidee entwickeln, den Businessplan schreiben, potenzielle Kunden kontaktieren - für Start-up-Gründer gibt es jede Menge zu tun. Kein Wunder, dass im Anfangsstress vielen rechtliche Fehler unterlaufen.

Die können sich hinterher schnell rächen. Worauf Gründer achten sollten, erklärt der Rechtsanwalt Jan Schnedler im Magazin "Berliner Wirtschaft" der IHK Berlin (Ausgabe 9/2018).

Falsche Gesellschaftsform

Für Gründer kann es fatale Folgen haben, wenn sie die falsche Gesellschaftsform wählen. Dies ist laut Schnedler ein Fehler, der vielen Start-ups unterläuft. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und andere Formen ohne Haftungsbeschränkung seien häufig nicht die richtige Wahl. Denn hierbei haftet nicht nur die GbR für Schulden, sondern auch jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Die Folge: Bei einer Pleite müssen Gründer häufig auch Privatinsolvenz anmelden. Die richtige Form zum Start sei daher fast immer die GmbH, selten auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft.

Markenrechte verletzt

Stellt sich hinterher heraus, dass Gründer mit dem Firmen- oder Produktnamen die Rechte anderer verletzen, kann es teuer werden. Um das zu vermeiden, reichten sogenannte Identitätsrecherchen nicht aus, warnt Schnedler. Hierbei prüfen Gründer, ob es denselben Namen schon als Marke gibt. Vielmehr müssen sie auch auf die Suche nach ähnlichen geschützten Namen gehen, die Ärger bereiten können. Vorab sollten Gründer daher unbedingt eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche bei einem professionellen Anbieter in Auftrag geben und diese vom Anwalt auswerten lassen.

Keine Sozialversicherungsbeiträge

Probleme drohen außerdem, wenn fällige Sozialabgaben übersehen wurden. Das betrifft auch das Entgelt des Geschäftsführers. Er ist in der Regel nur dann nicht sozialversicherungspflichtig, wenn er mehr als 50 Prozent der Anteile am Stammkapital hält oder ihm vertraglich eine Sperrminorität eingeräumt wurde, so dass ohne ihn keine Entscheidungen gefällt werden können. Hat er dagegen keine beherrschende Stellung und Mehrheit oder handelt es sich um einem Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung am Start-up, sind wahrscheinlich Sozialversicherungsbeiträge fällig.