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Genussmittelkonsum E-Zigarette nur nach Erlaubnis von Kollegen nutzen

E-Zigaretten werden immer beliebter. Unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen die elektronischen Rauchhelfer nicht. Aus diesem Grund dürfen die Geräte theoretisch am Arbeitsplatz verwendet werden. Dennoch sollten auch E-Raucher Rücksicht nehmen.

03.05.2018, 13:20

Hamburg (dpa/tmn) - E-Zigaretten sind keine echten Zigaretten und fallen damit auch nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Berufstätige können die Geräte also theoretisch im Job nutzen. Und Arbeitgeber können das verbieten, müssen es aber nicht.

Bevor E-Raucher loslegen, sollten sie ihre Kollegen aber trotzdem um Erlaubnis fragen, rät der Verbund Etikette Trainer International. Denn Geruch und Dunst der E-Zigaretten können durchaus intensiv und damit störend für andere Menschen sein. Gesundheitlich ist die elektrische Variante des Rauchens zwar vermutlich weniger gefährlich als Nikotinqualm. Eventuelle Langzeitfolgen sind aber noch ungeklärt.