1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Job & Bildung
  6. >
  7. Führungskraft muss bei Mobbing eingreifen

Belastung im Job Führungskraft muss bei Mobbing eingreifen

Wenn Einzelne oder Gruppen systematisch und negativ gegen jemanden vorgehen, um diese Person aus der Gruppe auszustoßen, ist das Mobbing. Was hilft, wenn das am Arbeitsplatz passiert?

13.07.2020, 15:57

Mainz (dpa/tmn) - Mobbing am Arbeitsplatz kann starke Auswirkungen auf die Gesundheit und Tätigkeit von Beschäftigten haben: Betroffene melden sich häufiger krank, sind weniger motiviert und zunehmend unproduktiv. Das erklärt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in ihrer Zeitschrift "BGHM aktuell" (Ausgabe 4/2020).

Wer Mobbing erlebt, sollte um Unterstützung bitten, etwa bei Kollegen oder direkt beim Chef. Führungskräfte sind dazu verpflichtet, zwischen den Parteien zu vermitteln - am besten in der betrieblich vereinbarten Vorgehensweise. Sie müssen eine Klärung der Situation herbeiführen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer Lösung suchen.

Ist der Chef involviert oder reagiert nicht auf diese Bitte, können Betroffene sich an eine betriebliche Vertrauensperson, Interessenvertretung oder andere Führungspersonen wenden. Auch Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsärzte können weiterhelfen, wenn diese eine betrieblich akzeptierte Vertrauenspersonen sind.

Ein offener Umgang mit dem Thema sei wichtig - auch um Probleme frühzeitig zu erkennen. Daher seien Schulungen zur Thematik erforderlich und eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Mobbing empfehlenswert. Helfen kann auch eine betriebliche Anlaufstelle.

© dpa-infocom, dpa:200713-99-776525/2

BGHM Aktuell online