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Beschluss des Bundestages Gesetz für mehr Weiterbildung und weniger Beiträge

Deutschlands Arbeitnehmer sollen fit für den digitalen Wandel gemacht werden. Und die Beitragszahler werden entlastet. Mit dem entsprechenden Gesetz peitscht die Regierung aber auch völlig andere Dinge durch.

30.11.2018, 12:00

Berlin (dpa) - Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich.

Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2000 Euro 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden. Geplant ist eine dauerhafte Senkung auf 2,6 Prozent und eine bis Ende 2022 befristete Senkung um weitere 0,1 Punkte.

Leichter Arbeitslosengeld I und bessere Weiterbildungsförderung

Arbeitslose sollen durch das Gesetz auch leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten.

Kern des Gesetzes ist eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit von Beschäftigten im digitalen Wandel. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben.

"Wir dürfen nicht zulassen, dass gute Qualifikation im technischen Fortschritt entwertet wird", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Aus technologischem Wandel müsse sozialer Fortschritt werden. Als Beispiele nannte er Dachdecker, die im Umgang mit Drohnen geschult werden müssten. Auch Techniker und Ingenieure aus der Automobilindustrie, die bisher sehr stark auf Verbrennungsmotoren fokussiert seien, müssten weitergebildet werden.

Kritik aus der Opposition

Aus der Opposition kam insbesondere Kritik, weil ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung fehle. Für benachteiligte Gruppen brauche es so ein Recht, sagte die Linken-Abgeordnete Jessica Tatti. Sonst würden weiterhin vor allem die Hochqualifizierten gefördert.

"Arbeitslosigkeit bekämpft man insbesondere dadurch, dass man sich um die kümmert, die bereits arbeitslos sind." Jörg Schneider (AfD) sagte: "Auf der Strecke bleiben die, die vielleicht nicht so gut geeignet sind." Gerade sie bräuchten aber Weiterbildung. Nach Meinung des FDP-Arbeitsmarktexperten Johannes Vogel bräuchte es für "eine echte nationale Weiterbildungsstrategie im digitalen Zeitalter" weitere Elemente.

Änderungen zu Betriebsräten und Gewerkschaften

Zusammen mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde auch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen: Flugpersonal soll garantiert Betriebsräte haben dürfen. Anlass waren Arbeitskämpfe bei Ryanair.

Reichlich Kritik erntete eine ebenfalls beschlossene Änderung des Tarifeinheitsgesetzes. Dieses richtet sich gegen die Zersplitterung bei Gewerkschaften. Demnach soll es pro Betrieb immer nur einen Tarifvertrag geben. Die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb setzt sich laut Gesetz durch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr gesetzliche Nachbesserungen bis Ende 2018 gefordert, so dass die Belange von Minderheitengewerkschaften ausreichend berücksichtigt bleiben. Dies wurde nun umgesetzt. Verbände und Opposition kritisierten, dass diese Änderung jetzt als Anhängsel durchgepeitscht werde. Sie forderten teils, das Gesetz ganz abzuschaffen. Der AfD-Abgeordnete Schneider etwa nannte das Gesetzgebungsverfahren "eine Demokratiesimulation". Der FDP-Politiker Vogel kritisierte das Verfahren als "unparlamentarisch".