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Arbeitsrecht Krank in den Ferien: Urlaubstage müssen nicht verfallen

Ein Bein gebrochen oder eine Erkältung eingefangen - und das ausgerechnet in den Ferien. Glück im Unglück ist, dass Berufstätige ihre Urlaubstage behalten können. So geht's.

31.05.2017, 03:06

Berlin (dpa/tmn) - Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstage nicht. Wer die Erkrankung nachweisen kann, darf diese Tage nachholen.

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschrieben werden. Auch in exotischen Reiseländern sollten sie darauf bestehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Deutsche Anwaltauskunft

Video der Deutschen Anwaltsauskunft zu Rechten beim Urlaubsanspruch