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Gesetzesänderung Mehr Rechte für Leiharbeiter

Leiharbeit soll es Betrieben ermöglichen, je nach Auftragslage zeitweise Arbeitskräfte zu beschäftigen. Oft werden Leihartbeiter aber über viele Monate an dem selben Arbeitsplatz eingesetzt. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.

31.03.2017, 16:33

Berlin (dpa) - Die Ansprüche von Leih- und Zeitarbeitern in Deutschland werden von April an gestärkt. Wenn Leiharbeiter länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Folgende Neuregelung tritt im April in Kraft:

Nach dem neuen Gesetz haben sie zudem spätestens nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. In Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Tarifpartner können sich nach Angaben der Bundesregierung auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Außerdem dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.

Informationen zu Leiharbeiter-Gesetz