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Mit Glimmstängel in die Pause Darf ein Arbeitgeber Angestellten das Rauchen verbieten?

Viele Kollegen machen mehrmals am Tag eine Zigarettenpause. Kann das der Arbeitgeber unterbinden? Die Arbeitsstättenverordnung lässt ihm verschiedene Optionen, mit dem Thema Rauchen umzugehen.

06.05.2019, 10:27
Um Nichtraucher zu schützen, ist das Rauchen in vielen Betrieben nur in bestimmten Bereichen erlaubt. Arbeitgeber können Raucherpausen während der Arbeitszeit aber auch verbieten. Foto: Robert Günther
Um Nichtraucher zu schützen, ist das Rauchen in vielen Betrieben nur in bestimmten Bereichen erlaubt. Arbeitgeber können Raucherpausen während der Arbeitszeit aber auch verbieten. Foto: Robert Günther dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Auf eine Zigarette kurz vor die Tür oder in den Raucherraum - für viele Raucher ist das auch am Arbeitsplatz selbstverständlich. Darf der Arbeitgeber sich da einmischen? Kann er Angestellten das Rauchen verbieten?

Das kommt zunächst auf die Begründung an. "Als Chef zu seinem Angestellten zu sagen: "Rauchen ist ungesund, hör auf damit", geht natürlich nicht", erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dagegen kann der Arbeitgeber durchaus Raucherpausen verbieten. "Er kann untersagen, dass Angestellte während der Arbeitszeiten gesonderte Pausen machen, um zu rauchen", so Meyer.

In Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung ist außerdem festgeschrieben, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, einen wirksamen Nichtraucherschutz zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. "Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten im Betrieb Raucher sind, kann der Schutz des einen Nichtrauchers es gebieten, im Betrieb das Rauchen zu verbieten", erklärt Meyer, der Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Der Arbeitgeber kann dann entweder für den ganzen Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche des Betriebs ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern im Betrieb vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.

Aktuell wird diskutiert, wie mit den von E-Zigaretten ausgehenden Gesundheitsgefahren im Betrieb umgegangen werden soll. Sie fallen Meyer zufolge nicht unter die entsprechende Regelung der Arbeitsstättenverordnung.

"Um E-Zigaretten am Arbeitsplatz zu verbieten, muss sich ein Arbeitgeber aber nicht unbedingt auf den Nichtraucherschutz berufen", so der Fachanwalt. Es kann ausreichen, dass sich andere Mitarbeiter belästigt fühlen und beschweren. Der Arbeitgeber kann dann gestützt auf sein Weisungsrecht das Rauchen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz verbieten.

Arbeitsstättenverordnung