1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Job & Bildung
  6. >
  7. Teilzeitkräfte können freie Tage eventuell im Block nehmen

Arbeitsrecht Teilzeitkräfte können freie Tage eventuell im Block nehmen

Viele Arbeitnehmer beklagen eine mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer Teilzeitregelungen ist vielen geholfen. Auch ein ganzer freier Monat Arbeitspause ist unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbar.

04.09.2017, 04:18

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Vollzeitstelle reduzieren möchte, kann dies unter Umständen auch so gestalten, dass er im Sommer einen Monat frei nimmt. Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass dies organisatorisch unmöglich ist, hat ein Mitarbeiter Anspruch darauf.

So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 5 Sa 1745/16) einem Piloten einen freien Sommermonat zugebilligt. Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Geklagt hatte ein 48-jähriger Pilot. Er war seit elf Jahren als Flugzeugführer beschäftigt und hatte drei Kinder, seine Frau arbeitete als Lehrerin. Der Mann wollte künftig nur noch in Teilzeit arbeiten, und zwar durch eine Freistellung für einen Monat ab dem 10. Juli jedes Kalenderjahres. Die Reduzierung der Arbeitszeit sei bei Piloten nur durch ganze freie Tage möglich, argumentierte er - und diese könnten auch im Block genommen werden. Das Luftfahrtunternehmen lehnte dies ab: Gerade in den Sommermonaten gingen zahlreiche Urlaubswünsche von Piloten ein, daher sei eine gleichmäßige Verteilung der freien Tage hier besonders wichtig.

Das Arbeitsgericht lehnte die Klage noch ab, eine Instanz höher hatte der Mann jedoch Erfolg: Das Landesarbeitsgericht verurteilte die Airline, den Mann jeweils ab dem 10. Juli eines jeden Jahres für einen Monat freizustellen. Die Teilzeitregelungen seien nach Auffassung des Gerichts vor allem dazu da, Familie und Beruf zu vereinbaren. Dazu zähle aber nicht allein die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit. Die Reduzierung könne auch zu ganzen aufeinanderfolgenden Zeiträumen zusammengefasst werden.

Im vorliegenden Fall müsse man auch das Interesse des Mannes berücksichtigen, im Sommer mit seinen Kindern und seiner Ehefrau gemeinsame Zeit zu verbringen. Die Airline habe nicht darlegen können, dass sie dies nicht organisieren könne. Der pauschale Hinweis, dass dann Flüge auszufallen drohten, reiche nicht aus. Ein Arbeitgeber müsse auch eine notwendige Umorganisation vornehmen, um die Wünsche nach Teilzeit zu erfüllen.

Deutsche Anwaltauskunft