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Arbeitsrecht Urlaub ist auch in der Probezeit erlaubt

In der Probezeit dürfen sich Arbeitnehmer keine Fehler erlauben. Deswegen nehmen sie in dieser Periode meistens keinen Urlaub. Doch verboten ist das nicht. Es gibt lediglich eine Einschränkung.

19.09.2017, 03:28
Auch während der Probezeit ist es erlaubt, in den Urlaub zu fahren. Foto: Ina Fassbender/dpa
Auch während der Probezeit ist es erlaubt, in den Urlaub zu fahren. Foto: Ina Fassbender/dpa dpa

Dortmund (dpa/tmn) - Arbeitnehmer dürfen auch während der Probezeit in die Ferien fahren. Eine grundsätzliches Urlaubsverbot gibt es währenddessen nicht, erklärt Arbeitsrechts-Expertin Britta Beate Schön in der Zeitschrift "Unicum Beruf" (Ausgabe 5/2017).

Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber während der Probezeit kündigt: Er muss dann den zustehenden Resturlaub gewähren. Allerdings haben Beschäftigte in den ersten sechs Monaten auf einem neuen Arbeitsplatz noch keinen Anspruch auf ihren gesamten Jahresurlaub - unabhängig davon, ob es eine Probezeit gibt oder nicht. Stattdessen erwerben sie mit jedem Monat Arbeit nur ein Zwölftel der Gesamtmenge. Wer 24 Tage Urlaub im Vertrag stehen hat, darf nach zwei Monaten Arbeit also erst 4 davon nehmen.

Bundesurlaubsgesetz