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Anordnung vom Chef Wie schnell muss ich auf Mails antworten?

Manche Vorgesetzte haben gerne alles unter Kontrolle. Und im Rahmen des Weisungsrecht sind viele Vorgaben erlaubt. Aber dürfen Beschäftigte selbst entscheiden, wie schnell sie Mails beantworten?

19.10.2020, 03:19

Berlin (dpa/tmn) - "Jede E-Mail muss in spätestens 15 Minuten beantwortet sein." Ob eine solche Regel die Effizienz am Arbeitsplatz steigert, würde der ein oder andere vermutlich anzweifeln.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Können Führungskräfte bestimmen, nach welcher Zeit eine E-Mail beantwortet sein muss?

Prinzipiell schon. "Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber konkrete Vorgaben machen", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings müssen diese Vorgaben vom Arbeitnehmer innerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auch erfüllbar sein.

Auch im Homeoffice gäbe es keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber der Erbringung der Arbeitsleistung beim Arbeitgeber vor Ort.

Was aber, wenn sich gar nicht umsetzen lässt, was sich die Chefin in den Kopf gesetzt hat? Wer merkt, dass sich bestimmte Vorgaben gar nicht einhalten lassen, sollte das dem Arbeitgeber nachweisbar mitteilen, rät der Fachanwalt.

© dpa-infocom, dpa:201016-99-969401/3