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Blaulicht 55-jährige Betrügerin per Haftbefehl gesucht: In Magdeburg geschnappt

Die Bundespolizei hat in Magdeburg am Neustädter Bahnhof eine gesuchte Betrügerin festnehmen können.

29.06.2022, 15:08
Am 28. Juni haben Polizisten der Bundespolizei eine Betrügerin in Magdeburg festnehmen können.
Am 28. Juni haben Polizisten der Bundespolizei eine Betrügerin in Magdeburg festnehmen können. Symbolfoto: dpa

Magdeburg (vs) - Am Dienstagabend,  28. Juni, wurde die Bundespolizei gegen 18.40 Uhr durch einen Zeugenhinweis auf eine 55-Jährige am Bahnhof Magdeburg-Neustadt aufmerksam gemacht. Die Frau soll kurz zuvor mehrfach die Bahngleise überquert und lautstark herumgeschrien haben. Daraufhin kontrollierte eine Streife die Deutsche. Bei der sich anschließenden fahndungsmäßigen
Überprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover den aktuellen Wohnsitz der Deutschen aufgrund Erschleichens von Leistungen ersuchte.

Zudem wurde die Frau durch die Staatsanwaltschaft Landshut seit Ende April 2022 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht: Sie wurde aufgrund versuchten Betruges im September 2021 durch das
Amtsgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen oder einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Da sie nur einen Teil der Geldstrafe beglichen hatte und noch 1020 Euro fehlten, erging der Haftbefehl. Somit nahmen die Bundespolizisten die Gesuchte fest und wollten sie zunächst mit zur Dienststelle nehmen. Dabei klagte die Person über gesundheitliche Probleme und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren. Nach Einschätzung
eines Arztes war keine akute Behandlung notwendig, sodass die Frau zu den Diensträumen der Bundespolizei gebracht werden konnte.

Bei der erforderlichen Durchsuchung ihrer Person und der mitgeführten Sachen fanden die Einsatzkräfte eine personalisierte Fahrkarte, welche auf eine andere Person ausgestellt war. Dazu gab sie an, diese gefunden zu haben und sie eigentlich noch abgeben zu
wollen. Allerdings war damit der Straftatbestand einer Unterschlagung erfüllt. Dementsprechend wurde die Fahrkarte sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt. Die Verurteilte konnte die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde somit durch die eingesetzte Streife in eine Justizvollzuganstalt verbracht. Die Bundespolizei unterrichtete beide Staatsanwaltschaften über den
Verbleib der Frau, heißt es in einer Pressemitteilung.