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Blaulicht Täter erbeuten 6.000 Euro von 89-Jähriger mit perfider Masche im Salzlandkreis

Am 5. April wurde eine 89-Jährige wurde Opfer eines Enkeltricks in Barby, so die Polizei.

06.04.2022
In Barby im Salzlandkreis hat ein Enkeltrick funktioniert. Betrüger erbeuteten 6.000 Euro.
In Barby im Salzlandkreis hat ein Enkeltrick funktioniert. Betrüger erbeuteten 6.000 Euro. Symbolfoto: dpa

Schönebeck (vs) - Am Dienstagmittag, 5. April, wurde eine 89-Jährige Rentnerin aus Barby Opfer von Betrügern. Den bisher hier vorliegenden Erkenntnissen zufolge wurde sie angerufen, da ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Er befände sich momentan in Untersuchungshaft und könne nur gegen die Zahlung von 45.000 Euro entlassen werden.

Die 89-Jährige erklärte daraufhin, dass sie nur 6.000 Euro zu Hause habe, so die Polizei in einer Pressemitteilung. Der Anrufer erklärte, dass dies fürs Erste ausreichen würde und er eine Frau zur Abholung schickt. Wenig später erschien eine junge Frau mit schwarzer Jacke und Fellkragen an der Wohnanschrift, um das Geld in Empfang zu nehmen.

Nach der Übergabe wollte sich die 89-Jährige versichern, dass es dem Sohn auch gut geht und er aus der Haft entlassen wurde. Im Rahmen des Gespräches stellte sich dann heraus, dass er keinen Unfall hatte und auch nicht im Gefängnis war. Der Sohn informierte später die Polizei, welche ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges einleitete.

Die Polizei und die Verbraucherschutzzentralen empfehlen solchen finanziellen Forderungen nicht zu entsprechen. Die Betrüger lassen sich fast täglich neue Varianten einfallen, um an das Ersparte zu gelangen. Im vorliegenden Fall könnte es sich um eine Kombination aus dem Schockanruf und eine etwas abgeänderte Variante des schon bekannten Enkeltricks handeln.

Die Polizei informiert weiter: "Daher nochmal der Hinweis, informieren sie mindestens einen Vertrauten ihrer Wahl über solche Telefonate und besprechen ein weiteres Vorgehen. Weiterführende Information zu aktuellen Betrugsmaschen erhalten sie bei den Verbraucherschutzzentralen oder ihrer Polizei. Im Zweifelsfall heißt es also lieber Jemanden fragen, bevor man Opfer eines solchen Betruges wird. Ist man bereits Opfer geworden, scheuen sie sich nicht eine Strafanzeige aufzugeben, nur so können die Behörden auch eine Strafverfolgung realisieren und weitere Ermittlungen einleiten."