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Dreijährige Freiheitsstrafe Urteil wegen Steuerbetrugs: Boxer Sturm legt Revision ein

06.05.2020, 17:27

Köln (dpa) - Box-Profi Felix Sturm hat Revision gegen das Urteil wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung eingelegt. Das bestätigten das Kölner Landgericht und die Verteidiger Sturms.

Der 41-Jährige war am vergangenen Donnerstag zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sturm war auch wegen Dopings und Körperverletzung bestraft worden.

Laut dem Urteil hatte Sturm dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 insgesamt rund eine Million Euro vorenthalten. Demnach hatte Sturm nach Überzeugung des Gerichts 50 Prozent seiner Kampfbörse an einen Schweizer Sportvermarkter gezahlt, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Das Geld setzte der 41-Jährige laut Urteil dann als Betriebskosten in seinen Steuererklärungen an, obwohl ein Großteil der Summe auf einem Schweizer Nummernkonto des Boxers landete.

Ferner wurde Sturm wegen Dopings mit dem leistungssteigernden Mittel Stanozolol schuldig gesprochen. Abbauprodukte des Mittels waren nach einem Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 in einer Urinprobe festgestellt worden. Den regelwidrig geführten Kampf wertete das Gericht als Körperverletzung an dem Russen.