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Corona-Krise Gastwirt verliert gegen Berlin

Inhaber der Gaststätte "Das Klo" wollte Entschädigung für den Lockdown erstreiten

13.10.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Finanzielle Einbußen durch geschlossene Gaststätten in der Corona-Pandemie sind nach einem Berliner Urteil in erster Instanz ein allgemeines Lebens- und Unternehmerrisiko für Betreiber. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nicht, urteilte am Dienstag eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. Damit wurde die Klage eines Wirtes aus Charlottenburg in erster Instanz abgewiesen (Urteil vom 13. Oktober 2020, Aktenzeichen: 2 O 247/20).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Kammergericht ist möglich. Anwalt Niko Härting sagte der dpa, wahrscheinlich würden Rechtsmittel eingelegt. Zunächst müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Nach seinen Angaben war es der erste Berliner Gerichtsfall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona. Auch in Hannover sei eine ähnliche Klage abgewiesen worden.

Der Wirt der besonders bei Touristen beliebten Berliner Kneipe „Das Klo“, Norbert Finke, wollte erreichen, dass das Land für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt.

Sein Mandant sei enttäuscht, aber nicht am Boden zerstört, sagte Anwalt Härting. Der 76-jährige Finke betreibe die Kneipe seit 1973. Er habe eine staatliche Corona-Soforthilfe von 15 000 Euro bekommen, aber allein im März 50 000 Euro weniger Umsatz gehabt.

„Und es sind weiter harte Zeiten. Keine Touristen, Sperrstunde“, so der Anwalt. Es sei eine Gerechtigkeitsfrage, wenn zum Schutz der Gesundheit aller Gaststätten dicht machen müssen und dann Betreiber auf dem Schaden sitzenblieben, betonte Härting.

Der Kläger habe unter keinem rechtlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch gegen das Land, so das Gericht in seinem Urteil. Es sei rechtmäßig gewesen, die Schließung von Gaststätten anzuordnen.

Es sei zwar grundsätzlich möglich, Gaststättenbetreiber auch für die Folgen einer Schließung zu entschädigen – aber nur, wenn die erlittenen Beeinträchtigungen als „unzumutbares Sonderopfer“ anzusehen wären. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Die Gastronomie in der Hauptstadt ist durch die Corona-Krise besonders betroffen. Zum einen mussten Restaurants und Kneipen Mitte März komplett schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze verzichten. Erst nach zwei Monaten durften Restaurants Mitte Mai wieder öffnen, Kneipen ab 2. Juni.

Wegen der seit Samstag geltenden Sperrstunde hat sich der rot-rot-grüne Senat nun grundsätzlich auf Corona-Hilfen für Gaststätten und Bars verständigt, dies aber am Dienstag noch nicht beschlossen. Zuvor sollten die Ergebnisse der am Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewartet werden. Der Senat will Schankbetrieben, die wegen der nächtlichen Sperrstunde (23.00 bis 6.00 Uhr) existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, Mietkosten von bis zu 3000 Euro pro Betrieb erstatten.