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AfD und Freie Wähler doch zur Bundestagswahl zugelassen

Für die AfD und die Freien Wähler im Land Bremen schien die Bundestagswahl im September schon gelaufen. Ihre Listen wurden vom Landeswahlausschuss nicht zugelassen. Doch der Bundeswahlausschuss folgt dieser Entscheidung nicht.

Von dpa Aktualisiert: 05.08.2021, 16:51

Berlin/Bremen - Die AfD und die Freien Wähler in Bremen können doch mit Landeslisten zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss hat am Donnerstag in Berlin den Beschwerden beider Parteien gegen anderslautende Beschlüsse des Landeswahlausschusses stattgegeben. Dagegen scheiterte die Piratenpartei im kleinsten Bundesland mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer Landesliste.

Im Fall der AfD fiel die Entscheidung erst nach einer längeren juristischen Diskussion. Der Landeswahlausschuss hatte seinen Beschluss damit begründet, dass zum AfD-Wahlvorschlag die nötige eidesstattliche Versicherung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Sie hatte auch die Niederschrift der Wahlversammlung, bei der die Liste aufgestellt worden war, nicht unterschrieben.

Die Schriftführerin hatte ihre Weigerung, die Unterschriften zu leisten, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlversammlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen.

Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe. So sei nicht klar geregelt, wie zu verfahren sei, wenn eine von der Wahlversammlung bestimmte Person später die Unterschriften verweigere oder beispielsweise auch vorher sterbe. Diese Lücke müsse der Gesetzgeber schließen.

Der bremische AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz begrüßte die Entscheidung. „Das ist eine deutliche Klatsche für den Landeswahlleiter“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundeswahlausschuss habe gar nicht anders entscheiden können. „Es wäre eine erhebliche Einschränkung des Wählerwillens gewesen, wenn die Wahlliste nicht zugelassen worden wäre“, sagte Jürgewitz.

Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte, es könne nicht sein, dass eine einzelne Person durch die Unterschriftsverweigerung die Entscheidung einer Wahlversammlung sprenge. „Wir sollten nicht die Tür weiter öffnen für solche Problemfälle.“ Auch der AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, warnte in der Sitzung davor, für die Zukunft ein solches Tor aufzumachen. „Wenn wir das tun, geben wir einer Person die ganze Macht in die Hand, eine Landeswahlliste zu sprengen. Und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.“

Zugute gehalten wurde der AfD auch, dass sie sich bei ihrem Vorgehen an Regelungen in Nordrhein-Westfalen orientiert habe und diesen gefolgt sei. Auch der Bundeswahlausschuss habe keinen anderen gangbaren Weg aufzeigen können, sagte Thiel.

Im Fall der Freien Wähler ging es darum, dass der Wahlvorschlag von der falschen Person mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen worden war. Der Bundeswahlausschuss erklärte aber, dieser Mangel wäre korrigierbar gewesen, wenn die Geschäftsstelle von Landeswahlleiter Andreas Cors die Partei ausführlich genug darauf hingewiesen hätte. „Es wäre nötig gewesen, die Partei unmissverständlich auf die drohende Zurückweisung hinzuweisen und zu erläutern, wie der Fehler behoben werden kann“, sagte Thiel. Wäre diese geschehen, hätte ausreichend Zeit bestanden, den Fehler rechtzeitig zu beheben.

Verworfen wurde vom Bundeswahlausschuss auch eine Beschwerde gegen die Zulassung der AfD-Landesliste in Niedersachsen.