1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Berliner Polizei: Jede Demonstration wird differenziert bewertet

EIL

Berliner Polizei: Jede Demonstration wird differenziert bewertet

Von dpa 29.07.2021, 11:25

Berlin - Die Berliner Polizei hat Kritik zurückgewiesen, beim Verbot von Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Polizeisprecher Thilo Cablitz sagte dazu, selbstverständlich bewerte die Polizei jede Versammlung einzeln und differenziert. Sie gewährleiste die Versammlungsfreiheit nicht nur nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus ihrem Selbstverständnis heraus unabhängig vom Thema, Motto und von der Zielrichtung.

Die Polizei hatte am Mittwochabend bekannt gegeben, dass die Versammlungsbehörde zwei für das Wochenende in der Hauptstadt geplante „Querdenken“-Kundgebungen gegen die Corona-Politik verboten habe, teilte aber nicht mit, um welche genau es dabei geht. Am Samstag der vergangenen Woche durfte dagegen ein Demonstrationszug zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen. Für diesen Sonntag ist unter anderem eine „Querdenken“-Kundgebung auf der Straße des 17. Juni geplant. Die Organisatoren von der Initiative „Querdenken 711“ hatten dafür 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Dass der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen, zu erwarten sei, hatte der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, Benjamin Jendro, nach dem CSD bereits am Montag in der Tagesezeitung „Welt“ geäußert.

Berlins AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte am Donnerstag, niemand verstehe mehr, warum der CSD habe stattfinden können, Kundgebungen von sogenannten Querdenkern aber verboten würden. „Wer Rot-Rot-Grün in den Kram passt, darf machen, was er will“, so der AfD-Politiker. „Sobald aber regierungskritische Töne zu erwarten sind, schlägt Innensenator Geisel wieder in alter SED-Tradition zu.“

Calbitz wies darauf hin, dass neben dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch die Grundrechte Dritter zum Beispiel auf körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen seien. Bei Versammlungen, bei denen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten sind, sei ein Ausgleich dieser Grundrechte von besonderer Bedeutung.

„Solange der weit überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmenden die Infektionsschutzvorgaben beachtet, kann und muss die Versammlungsfreiheit gewährleistet werden“, sagte Calbitz. So sei auch beim CSD verfahren worden. Bei den nun verbotenen „Querdenken“-Versammlungen sei es erklärtes Ziel des überwiegenden Teils der Teilnehmer, die gesetzlichen Regeln nicht zu befolgen.