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Clanmitglied zu fast vier Jahren Haft verurteilt

Von dpa 04.08.2021, 13:09
Blick in den Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit, in dem die Hauptverhandlung gegen den 44-jährigen Nasser R. stattfand.
Blick in den Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit, in dem die Hauptverhandlung gegen den 44-jährigen Nasser R. stattfand. Jörg Carstensen/dpa/Archiv

Berlin - Neun Monate nach zwei brutalen Attacken gegen tschetschenische Männer in Berlin-Wedding ist ein Mitglied eines arabischstämmigen Clans zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 44-jährigen Nasser R. am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie des Landfriedensbruchs schuldig. Kurz nach einem Überfall auf einen von der Familie R. betriebenen Spätkauf habe sich der Angeklagte mit weiteren Männern entschlossen, Personen anzugreifen, die der ethnischen Volksgruppe der Tschetschenen angehören. „Es ist eine rassistische Tat“, sagte der Richter.

Eine Gruppe von sechs bis zehn Personen habe sich am Abend des 7. November 2020 zu einem Parkplatz nahe dem S-Bahnhof Gesundbrunnen begeben, hieß es weiter im Urteil. Zwei Tschetschenen, die nicht in Berlin wohnen, seien geschlagen worden - „mit Wissen und Wollen des Angeklagten“. Zudem sei ein Mann verletzt worden, der schlichten wollte. Einen Tag später seien zwei andere Tschetschenen angegriffen worden. Von einer Gruppe von 15 bis 20 Personen seien die Opfer unvermittelt geschlagen und verletzt worden.

Mit Schlagstöcken, Messern und Eisenstangen wurden die Opfer laut Ermittlungen misshandelt. Es sei eine Vergeltungstat gewesen, sagte die Staatsanwältin. Wenige Stunden zuvor sei in Berlin-Neukölln ein von der Familie R. betriebener Spätkauf durch gesondert verfolgte Tschetschenen angegriffen worden. Der Angeklagte und seine mutmaßlichen Komplizen hätten danach zielgerichtet Personen verletzen wollen, die der ethnischen Volksgruppe ihrer Rivalen angehören, so das Gericht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Opfer in Beziehung zu dem Spätkauf-Überfall gestanden hätten.

Der Angeklagte sei durch Daten einer elektronischen Fußfessel, die er nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe seit 2019 tragen musste, überführt worden, sagte der Richter. „Er war an beiden Tagen vor Ort.“ Ob der 44-Jährige selbst geschlagen habe, sei offen geblieben. Es sei aber mit seinem Wissen und Wollen geschehen. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidiger hatten Freispruch verlangt. Nasser R., der sich seit Februar 2021 in Untersuchungshaft befindet, kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an.