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Klagen abgewiesen Corona-Notbremse: Verfassungsgericht billigt Schulschließungen während dritter Welle

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Schülern und Eltern gegen Schulschließungen während der Pandemie abgewiesen. Auch Kontaktbeschränkungen seien

30.11.2021, 10:28
Richter sitzen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg).
Richter sitzen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg). (Foto: dpa/symbol)

Karlsruhe/dpa - Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Außerdem durfte der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.