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Landtag Diskussionen über Geld für FDP-Gruppe

Mit nur vier Abgeordneten kann die FDP im Thüringer Landtag keine Fraktion mehr bilden. Doch auch als Gruppe soll sie finanziell auskömmlich ausgestattet werden. Über die Höhe der Zuwendungen gibt es aber unterschiedliche Vorstellungen.

Von dpa Aktualisiert: 25.09.2021, 09:09
Susanna Karawanskij (Die Linke), Ministerin für Landwirtschaft und Infrastruktur von Thüringen, spricht im Plenarsaal des Thüringer Landtags.
Susanna Karawanskij (Die Linke), Ministerin für Landwirtschaft und Infrastruktur von Thüringen, spricht im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Erfurt - Mehrere Fraktionen im Thüringer Landtag halten den Vorschlag der FDP-Gruppe für ihre eigene künftige Finanzierung für überzogen. Man sehe bei dem Vorschlag keinen angemessenen Abstand zur eigenen Fraktion, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Madeleine Henfling, am Donnerstag.

Die SPD-Abgeordnete Diana Lehmann rechnete vor, dass die FDP mit ihrem Vorschlag nur eine Kürzung von 20 Prozent vorsehe, von 930.000 Euro auf 745.000 Euro. In dieser Berechnung sind die Personalkosten noch nicht enthalten. Sie beziehen sich zunächst auf den Grundbetrag, die Zuschüsse pro Abgeordneten und den Oppositionszuschuss.

Lehmanns Ansicht nach muss es einen „merklichen Abstand“ bei der Finanzierung zwischen einer Fraktion und einer Gruppe geben. „Das wird meiner Meinung nach diesem Anspruch nicht gerecht.“, sagte Lehmann, die ebenfalls Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion ist, zu dem FDP-Entwurf. Sie gab sich jedoch zuversichtlich, dass im Ältestenrat des Landtags eine Übergangslösung für die FDP-Gruppe gefunden wird, bis es zu einer Einigung möglicherweise im Oktober kommt.

Die FDP hatte ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner die Fraktion verlassen hatte und in die Kleinstpartei Bürger für Thüringen eingetreten war. Nun will sie als Gruppe weitermachen - mit weniger Rechten und der Aussicht auf weniger Ressourcen.

Die Gruppe der Liberalen hatte mit einem Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes angeregt, dass sie unter anderem 80 Prozent des Grundbetrages bekommen soll, den Fraktionen bekommen. Gruppen-Sprecher Thomas Kemmerich begründete dies unter anderem damit, dass diese Finanzierung der Verringerung der FDP-Abgeordnetenzahl von fünf auf vier entspreche. Er verwies auch darauf, dass die FDP-Gruppe parlamentarische Aufgaben erfüllen müsse - etwa die Arbeit in den Ausschüssen.

Ein früherer Vorschlag der Landtagsverwaltung hatte nur die Hälfte des Grundbetrages vorgesehen. Auch aus den Reihen von Rot-Rot-Grün war zuletzt meist von 50 Prozent die Rede. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, machte ebenfalls klar, dass es einen Abstand bei der Finanzierung zwischen Fraktion und Gruppe geben müsse. Zugleich müsse die FDP aber weiter einen Oppositionsbonus erhalten, betonte Bühl.

Der FDP-Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde mit Stimmen von Linker, CDU, SPD, Grünen und der Abgeordneten Bergner in den Justizausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP enthielten sich.