1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Fall Friesenhof: Schadensersatzklage in Vorbereitung

Fall Friesenhof: Schadensersatzklage in Vorbereitung

2015 wurden zwei Friesenhof-Heime nach Berichten über angebliche Missstände vom Land geschlossen. Es folgten eine Insolvenz und ein Untersuchungsausschuss. Und Gerichtsprozesse, die die Betreiberin gewann. Auf das Land kommen nun hohe Schadensersatzforderungen zu.

Von dpa 24.07.2021, 09:17
Das Friesenhof-Jugendheim in Hedwigenkoog.
Das Friesenhof-Jugendheim in Hedwigenkoog. picture alliance/dpa/Archivbild

Kiel - Sechs Jahre nach der Schließung zweier Mädchenheime der Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen bereitet der Anwalt der damaligen Betreiberin eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen das Land Schleswig-Holstein vor. „Wir sind dabei“, sagte Trutz Graf Kerssenbrock der Deutschen Presse-Agentur. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) und einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist das Kapitel Friesenhof verwaltungsrechtlich beendet und der Weg damit frei für eine zivilrechtliche Klage. Er hoffe, dass die Klage im August oder September dargelegt werden könne, sagte Kerssenbrock. Zuständig für die Amtshaftungsklage sei das Landgericht Kiel. Auf rund 1,5 Millionen Euro wird sich die Schadensersatzforderung den Angaben zufolge voraussichtlich belaufen.

Bereits im Dezember 2019 hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig geurteilt, dass die Schließung der zwei Mädchenheime im Juni 2015 rechtswidrig war (Az. 15 A 3/17). Die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht ausreichend gewesen. Ein gegen das Urteil vom Sozialministerium eingelegter Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG ist kürzlich abgelehnt worden (AZ: 3 LA 56/20).

Das Sozialministerium teilte auf Nachfrage mit, man befinde sich nun am Beginn einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, „an deren Ende erst die Feststellung eines Schadens der Höhe und dem Grunde nach steht“. Das Ministerium werde hier die rechtliche Situation intensiv prüfen. Vor Abschluss der Prüfungen könnten presseöffentlich keine Auskünfte gegeben werden.

Das Landesjugendamt hatte im Juni 2015 die Betriebserlaubnis für die Mädchenheime „Nanna“ und „Campina“ widerrufen. Im Vorfeld hatte es in der Öffentlichkeit und in den Medien kontroverse Diskussionen über das Erziehungskonzept des Friesenhofes und die Zustände in den betreffenden Einrichtungen gegeben. Wenige Wochen nach Schließung der beiden Teileinrichtungen meldete der Friesenhof insgesamt Insolvenz an. Ein Landtagsuntersuchungsausschuss befasste sich eineinhalb Jahre lang mit dem Friesenhof. Er stellte mehrheitlich fest, dass es keine generelle Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung gegeben hat. Ein Fehlverhalten der Heimaufsicht wurde darin ebenfalls verneint.