1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Finanzverwaltung: Keine Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung

Finanzverwaltung Keine Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung

Von dpa Aktualisiert: 01.02.2023, 22:55

Berlin - Berlin will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Anders ist es in Bayern: Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) kündigte an, Grundstücks- und Immobilieneigentümer sollten drei Monate länger Zeit bekommen. Die Abgabe war auf den 31. Januar befristet.

Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auch in Berlin ging es dabei nur schleppend voran, zuletzt zog das Tempo nach Angaben der Finanzverwaltung aber an. Nach dem Stand von Montagabend lagen den Finanzämtern 597 960 Erklärungen vor. Das entspricht 69,2 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen, wie der Sprecher der Finanzverwaltung ergänzte. Insgesamt sind in Berlin rund 863 520 fällig.

Ursprünglich endete die Frist für die Abgabe Ende Oktober, wurde dann aber um drei Monate bis Ende Januar verlängert. In Berlin wie in der Mehrzahl der anderen Bundesländer soll die Grundsteuer ab 2025 anhand von Angaben wie Baujahr und Bodenrichtwert ermittelt werden. Diese sollen den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes besser widerspiegeln.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsmethode für die Grundsteuer als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gekippt hatte. Zur Vorbereitung wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer in ganz Deutschland verpflichtet, im Rahmen der Grundsteuererklärung zahlreiche abzugeben.