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Ausbruchsversuch Keine gesicherten Erkenntnisse zu Tatmitteln bei Geiselnahme

Von dpa Aktualisiert: 15.12.2022, 06:45
Die Mauer der Justizvollzugasanstalt Burg.
Die Mauer der Justizvollzugasanstalt Burg. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) hat Medienberichte zu einem mutmaßlichen Einsatz einer selbstgebauten Waffe im Zuge der Geiselnahme in der JVA Burg nicht bestätigt. Die Ermittlungen zum Hintergrund dauerten an, sie könne noch keine detaillierten Angaben machen, sagte Weidinger bei einer Regierungsbefragung am Dienstag im Landtag. „Das betrifft Einzelheiten zu den Tatmitteln, das betrifft polizeiliche Meldungen, ob tatsächlich ein Schuss abgegeben worden ist.“

Auch auf mehrfache Nachfrage von Abgeordneten zu einer möglichen Waffe ging Weidinger nicht näher auf den Sachverhalt ein. „Ich kann Ihnen sagen, dass das gemutmaßt wird und dass das auch so gemeldet wird. Aber gesicherte Erkenntnisse liegen mir dazu noch nicht vor.“

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sagte der Deutschen Presse-Agentur, ihm lägen noch keine konkreten Erkenntnisse vor. Den Einsatz einer Waffe könne er nicht bestätigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Stendal hat noch keine Akten vorliegen und konnte zu einem möglichen Einsatz einer Waffe ebenfalls nichts sagen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.

Am Montagabend hatte der rechtsextreme Halle-Attentäter zeitweise zwei Bedienstete in der JVA Burg in Sachsen-Anhalt in seine Gewalt gebracht. Der 30-Jährige wurde durch weitere Justizvollzugsbedienstete im Innenbereich des Gefängnisses überwältigt. Die Tat dauerte weniger als eine Stunde.

Weidinger schloss eine Verlegung des Gefangenen in ein anderes Bundesland nicht aus. „Eine Option ist, den Gefangenen aus seinem vollzuglichen Umfeld zu verbringen“, sagte sie im Landtag. Derzeit sei der Halle-Attentäter in der JVA Burg in einem „besonders gesicherten Haftraum“ untergebracht. Die Geiselnahme soll sich laut Weidinger in einem „kleineren, vollzuglichen Bereich“ ereignet haben. Dies soll jedoch kein besonders gesicherter Haftraum gewesen sein.

Der Halle-Attentäter gilt als unkooperativer und schwieriger Häftling. Am Pfingstwochenende 2020 hatte er als Angeklagter im Halle-Prozess bereits versucht, aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten.