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killer im darknet gesucht Mordauftrag im Internet - Frau aus Dresden zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Eine Frau aus Dresden wollte die schwangere Freundin ihres Noch-Ehemanns töten lassen und hat dafür im sogenannten Darknet einen Killer gesucht.

30.11.2021, 19:21
Eine Frau aus Dresden wollte die schwangere Freundin ihres Noch-Ehemanns töten lassen. Dafür wurde sie nun vom Landgericht Dresden verurteilt.
Eine Frau aus Dresden wollte die schwangere Freundin ihres Noch-Ehemanns töten lassen. Dafür wurde sie nun vom Landgericht Dresden verurteilt. Foto: dpa/Symbol/Arno Burgi

Dresden/dpa - Das Landgericht Dresden verurteilte die 42-Jährige am Dienstag zu drei Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Nach Überzeugung der Richter handelte sie aus niederen Beweggründen wie Eifersucht. Sie stellten zudem das Mordmerkmal Heimtücke fest und folgten mit dem Strafmaß exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte habe die Beziehung und ihre Ehe mit dem Mann «überidealisiert» und nicht akzeptiert, dass diese «an der Realität gescheitert ist», sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Sie sei zudem enttäuscht gewesen, dass der 32-Jährige mit der viel jüngeren Freundin ein Kind bekommt.

Die Verkäuferin hatte den Mordauftrag im Internet vor Gericht gestanden und von einer «skurrilen Dreiecksbeziehung» in ihrem Haus in Berggießhübel (Osterzgebirge) gesprochen, in das die fast 20 Jahre jüngere Nebenbuhlerin mit eingezogen war. Vieles spricht dafür, dass die jetzt Verurteilte Betrügern aufgesessen ist - der damals 23-Jährigen Rivalin passierte nichts. Die Betreiber der Internetseite konnten bisher nicht ermittelt werden, ihre Spur verlor sich in Rumänien, das Geld ist verschwunden.

Auf den Fall war eine Reporterin bei Recherchen im besonders anonymen Teil des Internets gestoßen und hatte ihn im Februar angezeigt. Wenig später wurde die von ihrem Ehemann getrennte Frau in Dresden gefasst und kam in Untersuchungshaft. Sie sprach von einer Spontantat und dass sie sie habe wieder rückgängig machen wollen.

Da hatte sie die geforderten 10 000 Euro in der Kryptowährung Bitcoin schon überwiesen - und «es aus der Hand gegeben», wie Pröls sagte. In ihrem letzten Wort vor Gericht hatte sich die Frau entschuldigt und ihr Handeln «absolut dämlich» genannt. Die Richter sahen keine Fluchtgefahr und hoben den bestehenden Untersuchungshaftbefehl auf. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, wird die Frau neu zum Haftantritt geladen.