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„Rigaer 94“: 60 verletzte Polizisten, Konferenz abgesagt

Von dpa 16.06.2021, 15:03
Polizisten gehen in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain mit einemn Rammbock neben einer Barrikade entlang.
Polizisten gehen in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain mit einemn Rammbock neben einer Barrikade entlang. Jörg Carstensen/dpa

Berlin - Wegen des Konflikts um das besetzte Haus „Rigaer Straße 94“ in Berlin-Friedrichshain hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) seine Teilnahme an der Innenministerkonferenz ab Mittwoch abgesagt. Das teilte seine Verwaltung über Twitter mit. Nach dem heftigen Angriff mit Steinwürfen auf die Polizei am Mittwochvormittag und brennenden Barrikaden betonte Geisel: „Wer Autoreifen anzündet, kämpft nicht für linke Freiräume, sondern drangsaliert den eigenen Kiez.“ Grundsätzlich gebe es keine „Rigaer Straße“. Straftaten würden konsequent verfolgt und Gerichtsentscheidungen durchgesetzt.

Nach ersten Schätzungen der Polizei griffen etwa 200 Vermummte die Einsatzkräfte am Vormittag mit massiven Steinwürfen von Dächern und Straße an. Zudem errichteten sie Barrikaden an drei Stellen auf der Rigaer Straße und zündeten sie an. Teilweise mussten sich Polizisten zurückziehen. 60 Beamte wurden laut Polizei verletzt. Später löschte die Polizei die Feuer mit einem Wasserwerfer, mit dem Räumfahrzeug räumte sie Barrikaden weg. Am Nachmittag kontrollierte die Polizei die umliegenden Dächer, um sicherzugehen, dass von dort keine gelagerten Steine herabfallen.

Am Donnerstagmorgen ab 8.00 Uhr soll eine Brandschutzprüfung in dem Haus beginnen. Die Bewohner aus der linksradikalen Szene hatten Widerstand dagegen angekündigt. Von Mittwochnachmittag bis Freitagabend verhängte die Polizei daher eine Sperrzone mit einem Demonstrationsverbot um das Haus. Zugang zum abgesperrten Bereich haben nur Anwohner.

Am Mittwoch stand noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über eine Beschwerde der Hausbewohner gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts aus. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, die Brandschutzprüfung sei zulässig und nicht zu beanstanden.