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„Rigaer 94“: Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Von dpa 16.06.2021, 10:21
Das Haus in der Rigaer Str. 94 ist von linksradikalen Bewohnern besetzt und verbarrikadiert.
Das Haus in der Rigaer Str. 94 ist von linksradikalen Bewohnern besetzt und verbarrikadiert. Christophe Gateau/dpa

Berlin - Die Bewohner des besetzten und verbarrikadierten Hauses „Rigaer 94“ in Berlin-Friedrichshain wollen eine geplante Brandschutzprüfung am Donnerstag weiterhin auf dem juristischen Weg verhindern. Gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts legten sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte. Darüber werde noch am selben Tag entschieden, sagte sie.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, die Brandschutzprüfung sei zulässig und nicht zu beanstanden. Sie wiesen damit einen Eilantrag von Bewohnern, die den Zutritt eines Sachverständigen des Hauseigentümers verhindern wollten, zurück. Das öffentliche Interesse auf eine Prüfung sei höher zu bewerten als das Interesse der Bewohner, von der Brandschutzbegehung verschont zu bleiben, so das Gericht.

Linksradikale Bewohner des Hauses kündigen seit längerem Widerstand gegen die Brandschutzprüfung an. Daher ist am Donnerstag mit einem großen Polizeieinsatz zu rechnen. Die Polizei verhängte von Mittwochmittag bis Freitagabend ein Demonstrations- und Parkverbot in Straßen an dem Haus. Für Donnerstagabend kündigten Unterstützer der Bewohner eine Demonstration durch Friedrichshain an.

In dem Gebäudekomplex aus Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus wurden vor Jahren zahlreiche Mängel beim Brandschutz dokumentiert: fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, falsch verlegte Stromleitungen und Sperren in Treppenhäusern.

Die „Rigaer 94“ gilt als eines der letzten Symbole der linksextremen Szene in Berlin. In das Gebäude ziehen sich Gewalttäter auch nach Angriffen auf Polizisten auf der Straße immer wieder zurück. Für die meisten Wohnungen gibt es zwar Mietverträge. Unklar ist aber, wer dort wohnt. Dem Hausbesitzer, der Polizei und den zuständigen Behörden wird der Zutritt verweigert.