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Neue Regelungen Sächsisches Kabinett beschließt Corona-Regeln - Weihnachtsmärkte können loslegen

Aktualisiert: 19.10.2021, 15:19
Sachsens Weihnachtsmärkte - im Bild der Dresdner Striezelmarkt -  sollen in diesem Jahr stattfinden können.
Sachsens Weihnachtsmärkte - im Bild der Dresdner Striezelmarkt - sollen in diesem Jahr stattfinden können. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild

Dresden/dpa - In Sachsens sind wieder Großveranstaltungen ohne Besucherbegrenzung möglich, wenn die 2G-Regel eingehalten wird. In diesem Fall ist auch keine Kontaktverfolgung mehr nötig. Das ist ein Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung, die Sachsens Kabinett am Dienstag beschlossen hat.

Mit der bis einschließlich 17. November geltenden Verordnung werden auch Weihnachtsmärkte und Bergparaden ermöglicht. Bei solchen Veranstaltungen kann bis zum Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe auf Regeln wie Kontakterfassung und Besucher-Höchstgrenzen verzichtet werden. Notwendig ist allerdings ein genehmigtes Hygienekonzept.

Mit 2G (geimpft oder genesen) wäre es beispielsweise für Fußballclubs wie Dynamo Dresden und RB Leipzig möglich, ihre Stadien wieder komplett zu füllen.