1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Schwesig begrüßt breitere Einreise-Testpflicht

Schwesig begrüßt breitere Einreise-Testpflicht

Von dpa 30.07.2021, 11:55
Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Schwerin - Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die vom Bund geplante Ausweitung der Testpflichten für ungeimpfte Urlaubsrückkehrer nach Deutschland begrüßt, sich zugleich aber kritisch über das lange Zögern geäußert. „Es ist gut, dass es künftig eine solche Regelung geben wird. Ich würde mir allerdings wünschen, dass solche Entscheidungen schneller getroffen werden. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern enden die Sommerferien schon am Wochenende. Für ganz Deutschland ist diese Entscheidung aber absolut sinnvoll und richtig“, betonte Schwesig am Freitag in Schwerin.

Die SPD-Politikerin hatte schon im Juni zu Beginn der Ferien im Norden schärfere Regelungen für Reiserückkehrer gefordert. Nach ihrem Vorschlag sollten Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten zwei Mal getestet werden und bis zum zweiten Test nach etwa einer Woche in Quarantäne bleiben. Dafür hatte sie bei ihren Amtskollegen aber kaum Unterstützung erhalten.

Schwesig ist besorgt, dass die ansteckendere Delta-Variante durch Auslandsreisen vermehrt eingeschleppt wird und sich dann unter ungeimpften Kindern ausbreitet. Das könnte erneut zu Schulschließungen führen, die das Land im Interesse der Schüler aber möglichst vermeiden will. Auf Infektionsfälle in Schulen soll lokal durch die zuständigen Gesundheitsämter reagiert werden. Dafür wurde die Schul-Corona-Verordnung geändert.

Die in der Bundesregierung abgestimmte neue Einreiseverordnung soll am Freitag im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden und an diesem Sonntag in Kraft treten. Ab dann müssen alle Einreisenden - ob mit Flugzeug, Auto oder Bahn - ab zwölf Jahren belegen können, dass sie nicht infiziert sind: mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine generelle Testpflicht gibt es bisher schon für Flugpassagiere.