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SSW für Klagerecht bei landesspezifischen Grundrechten

Von dpa 21.06.2021, 14:37

Kiel - Bei Verletzung landesspezifischer Grundrechte wie den Minderheitenrechten sollte nach Ansicht des SSW eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht möglich sein. „Wir haben zwar landesspezifische Grundrechte, die über das hinausgehen, was das Grundgesetz vorgibt“, sagte SSW-Landtagsfraktionschef Lars Harms am Montag. „Aber diese landesspezifischen Grundrechte können nicht eingeklagt werden.“ Sie bestünden deshalb nur auf dem Papier.

Harms verwies auf Menschen, die vom Zugang zu Behörden ausgeschlossen sind, weil sie keinen Computer haben oder die nötigen Kenntnisse fehlen. „Das diskriminiert beispielsweise alte Menschen, die nicht so internetaffin sind und lieber auf Briefverkehr setzen.“ Auch die nationalen Minderheiten wie Dänen und Friesen hätten derzeit keine Möglichkeit zur Klage vor einem Verfassungsgericht, wenn sie sich in ihren Rechten diskriminiert fühlten. „In Zeiten in denen Minderheitenrechte in vielen Ländern unter Druck sind, ist das genau das falsche Zeichen, das aus Schleswig-Holstein kommt.“

Der SSW hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen Beschwerden vor dem Landesverfassungsgericht künftig auch bei Verletzungen landesspezifischer Grundrechte möglich sein, die nicht durch das Grundgesetz mit abgedeckt sind.