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Demonstrationen Staatsanwaltschaft stuft Plakate als Straftaten ein

Von dpa Aktualisiert: 22.09.2021, 06:03

Leipzig - Die Staatsanwaltschaft Leipzig stuft das Drohplakat gegen den Extremismus-Chefermittler der sächsischen Polizei, das bei der „Wir sind alle LinX“-Demo gezeigt worden war, als Straftat ein. Die Ermittlungen würden gegen Unbekannt wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten und Bedrohung geführt, teilte ein Behördensprecher am Montag mit. Auf dem Plakat stand hinter dem Namen des hochrangigen Polizisten: „Bald ist er aus Dein Traum, dann liegst Du im Kofferraum“.

Das ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz geschützt wäre. Das Banner sei - auch in dem Kontext, in dem es gezeigt wurde - eindeutig. „Das Transparent zum Leiter des PTAZ wurde aus einem sogenannten schwarzen Block mit mehreren hundert Personen, die unter Verstoß gegen das Uniform- und Vermummungsverbot schwarzgekleidet, vermummt und mit schwarzen Regenschirmen ausgestattet aggressiv aufgetreten sind, gezeigt“, erklärte der Sprecher. Mit der Parole werde offensichtlich auf den RAF-Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer 1977 angespielt. Es sei „unzweifelhaft“, dass damit der PTAZ-Chef bedroht wurde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch noch wegen eines zweiten Plakats, das direkt neben dem Drohbanner gezeigt wurde. Darauf wurde die „Hammerbande“ um die Studentin Lina E., gegen die gerade ein Prozess in Dresden läuft, als „erfolgreich“ bezeichnet. Das sei eine Billigung von Straftaten, so der Behördensprecher.

Die Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmern war am Samstag nicht friedlich geblieben. Aus dem Aufzug flogen unter anderem Steine gegen mehrere Bankgebäude, später wurden im Stadtteil Connewitz eine große Barrikade und ein kleineres Feuer auf der Straße entzündet. Laut Polizei wurden sieben Beamte bei dem Einsatz leicht verletzt.