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Wahlen Verwaltung fordert Prüfung: Kein Organisationsversagen

Von dpa Aktualisiert: 28.09.2022, 15:51
Gut gefüllt ist der Hörsaal der Freien Universität Berlin in Dahlem bei der Verhandlung des Verfassungsgerichts.
Gut gefüllt ist der Hörsaal der Freien Universität Berlin in Dahlem bei der Verhandlung des Verfassungsgerichts. Annette Riedl/dpa

Berlin - Aus Sicht der Berliner Senatsinnenverwaltung sind die Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus vor einem Jahr nicht auf ein „Organisationsversagen“ zurückzuführen. Bevor der Verfassungsgerichtshof zu dieser Feststellung komme, müsse er weitere umfassende Prüfungen vornehmen, betonte Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein, der die Innenverwaltung am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs vertrat. Der Jurist forderte das Gericht auf, von seinen Befugnissen Gebrauch zu machen und etwa die Bezirkswahlleiter als Zeugen zu befragen.

Zuvor hatte Präsidentin Ludgera Selting die vorläufige Einschätzung des Gerichts erläutert. Danach ziehen die neun Richterinnen und Richter wegen zahlreicher Fehler, die Auswirkungen auf die Mandate haben, eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht.

„Wir haben den Eindruck, dass Ihre Einschätzung abweicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, meinte Karpenstein. Aus diesem Grund halte er eine Vorlage des Falles bei Deutschlands oberstem Gericht in Karlsruhe für angebracht.

Die Senatsinnenverwaltung erinnerte erneut daran, dass der Wahltag am 26. September 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie gestanden habe und Hygienevorschriften einzuhalten gewesen seien. Dieser Aspekt sei bei der vorläufigen Einschätzung des Gerichts zu kurz gekommen, hieß es.