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Wahlen Wahlprüfungsausschuss soll nächste Woche beraten

Von dpa Aktualisiert: 06.10.2022, 22:57

Berlin - Überlegungen der Ampel-Koalition, die Bundestagswahl in Berlin nur in 300 Wahllokalen wiederholen zu lassen, hat die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), als Akrobatik bezeichnet. „Wir sind eigentlich auseinandergegangen im Sommer mit dem Vorschlag der Ampel, über 400 Wahllokale wiederholen zu lassen. Jetzt wird das weiter runterreduziert“, kritisierte Ludwig am Mittwoch im RBB-Inforadio. Sie werde den Ausschuss in der kommenden Woche zusammenrufen, um über das Thema zu beraten, kündigte Ludwig an.

„Ich möchte alle demokratischen Parteien warnen davor, den Eindruck zu hinterlassen, man möchte so minimalinvasiv wie es nur irgendwie geht die Bundestagswahl wiederholen lassen“, sagte die CSU-Abgeordnete. „Es ist uns vergangene Woche durch den Berliner Verfassungsgerichtshof nochmal vor Augen geführt worden, dass die ganze Wahl krankte an einer stümperhaften, schlechten Vorbereitung“, sagte Ludwig. „Klar ist, der Bundeswahlleiter fordert eine Wiederholung in 1200 Wahllokalen. Jetzt auf 300 runterzugehen, ist Akrobatik.“

In Berlin gab es am 26. September 2021 bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, teils stundenlange Wartezeiten. Mancherorts stimmten Wähler nach 18.00 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub fehlte. Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, der Mitglied im Wahlprüfungsausschuss ist, hatte am Dienstag die Zahl 300 der 2256 Stimmbezirke genannt, in denen die Bundestagswahl wiederholt werden solle. Dabei gehe es ausschließlich um die Zweitstimmen.

Ludwig wies darauf hin, dass letztendlich das Bundesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung entscheiden könnte. „Zumindest müssen wir abwarten, was Karlsruhe dazu sagt, denn der Deutsche Bundestag ist im Plenum nicht die letzte Instanz“, so die Ausschussvorsitzende. Wenn einer derjenigen, der gegen die Bundestagswahl Einspruch eingelegt habe, nach der Bundestagsentscheidung vor das Verfassungsgericht ziehe, habe Karlsruhe darüber zu befinden, ob die Beschlussempfehlung ausreiche.