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Verkehrsregeln So teuer werden Verstöße mit dem neuen Bußgeldkatalog

Bei den Gesprächen zu der Überarbeitung des Bußgeldkataloges sind Bund und Länder zu einem Kompromiss gekommen. Verstöße gegen die StVO werden künftig deutlich teurer. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel zeigte sich zufrieden mit dem neuen Entwurf.

Von Martin Weigle Aktualisiert: 19.4.2021, 13:16

Magdeburg. Der neue Bußgeldkatalog schreibt für Verkehrssünder deutlich höhere Geldstrafen vor. Dies ist der Kompromiss, der von Bund und Ländern erarbeitet wurde, nachdem die Novelle des Bußgeldkataloges von 2020 große Kritik hervorgerufen hatte. Diese Kritik führte zur Aussetzung der Neuerungen und zu neuen Beratungen über die Strafen für Verletzungen der Straßenverkehrsordnung.

Kritisiert wurden vor allem die geplanten Fahrverbote für Kraftfahrer. So sollten Fahrer, die in Ortschaften schneller als 20 km/h als erlaubt fuhren, sowie außerhalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25km/h überschritten einen Monat den Führerschein abgeben.

Die wichtigsten Änderungen im geplanten neuen Bußgeldkatalog

Bei Geschwindigkeitsverstößen gilt das Prinzip, je schneller, desto teurer wird der Verstoß. Teilweise wurden die Bußgelder verdoppelt. Die aufgelistete Regelung gilt für Verstöße innerhalb von Ortschaften.

10 km/h zu schnell: künftig 30 statt bisher 15 Euro

11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt bisher 25 Euro

16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt bisher 35 Euro

21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt bisher 80 Euro

26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt bisher 100 Euro

31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt bisher 160 Euro

41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt bisher 200 Euro

...

über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Deutlich kostspieliger werden Parkverstöße und Behinderungen von Rettungskräften und anderen Verkehrsteilnehmern:

  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, wird künftig mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro belegt.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird fast vier Mal so teuer. Anstatt wie bisher mit bis zu 15 Euro werden nun bis zu 55 Euro fällig.
  • Neu hinzugekommen ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dieser Verstoß hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung - also Halten, Parken oder Fahren - von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Poser, Auto-Tuner und Lkw-Fahrer im Fokus

Fünf Mal so teuer wie bisher werden Verstöße, die vor allem die in der Tuning-Szene häufiger vorkommen. So wird die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden, unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Genauer wird zukünftig auch auf Lkw-Fahrer geachtet. Sie dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies ist eine weitere, neue Regelung. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro bestraft.

Insgesamt stehen auf der Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung über 20 Punkte. Der Entwurf wird in Teilnehmerkreisen auch "Schaefer-Kompromiss" genannt. Bundesverkehrsminister Scheuer und die Vorsitzende der Vekehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne), hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig abgesegneten.

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Webel mit der neuen Bußgeldverordnung zufrieden

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel(CDU) zeigte sich mit dem neuen Entwurf zufrieden. "Die Verkehrsminister haben endlich diese Hängepartie um die Bußgeldkatalogverordnung beendet", so Webel auf Anfrage der Volksstimme am Montag. Der Minister hob die Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hervor. Es sei richtig, „dass beispielsweise die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht werden." Webel wies in dem Zusammenhang auf einen Erfolg der Union hin: "Hier gibt es jedoch keine neuen verschärften Regelungen für einen Führerscheinentzug." Die zunächst geplanten Fahrverbote bei Geschwindigkeitsübertretungen waren vor allem aus den Reihen der Union und der FDP kritisiert wurden.

Webel ist sich sicher, dass "der einstimmige Beschluss für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen wird." Zudem sei er sachgerecht und vor allem verhältnismäßig, so der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt.

Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September 2021 soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.