Extremismus Verfassungsschutz Sachsen: Pegida extremistische Bestrebung
Der sächsische Verfassungsschutz stuft die Pegida-Bewegung als „erwiesene extremistische Bestrebung“ ein. Mittlerweile habe die Behörde ausreichend Erkenntnisse für diesen Schritt, hieß es.
Dresden
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat die fremdenfeindliche Pegida-Bewegung als „erwiesene extremistische Bestrebung“ eingestuft.
Es lägen „inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse“ vor, dass sich die selbsternannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat, teilte die Behörde am Freitag in Dresden mit. In die Beobachtung werden danach neben dem Pegida-Förderverein sämtliche Personen und Aktivitäten einbezogen, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen.
Da Pegida bekannten Rechtsextremisten regelmäßig eine öffentliche Agitationsplattform für verfassungsfeindliche Positionen und Ideologien biete, „fungiert diese Bewegung wie ein „Scharnier“ zwischen Extremisten und Nichtextremisten“, sagte Verfassungsschutz-Präsident Dirk-Martin Christian.
So werde zugleich eine immer weiter fortschreitende „Entgrenzung“ zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert. „Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung.“