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Auswertung Viele Opfer rassistischer Diskriminierung wehren sich nicht

Neulich an einem Bahnhof: Zwei Fahrgäste streiten. Der Mann mit Akzent wendet sich an die Polizei. Die Frau habe gesagt: „Geh dahin zurück, wo du herkommst!“ Eine solche Beschwerde gibt es selten.

Von dpa 04.12.2021, 08:46
Rassistisch Diskriminierte haben es bei Streitigkeiten leichter sich zu wehren, wenn „solidarische Dritte“ sie unterstützen.
Rassistisch Diskriminierte haben es bei Streitigkeiten leichter sich zu wehren, wenn „solidarische Dritte“ sie unterstützen. Rick Bowmer/AP/dpa

Berlin - Wenn niemand zur Unterstützung bereit steht, scheuen von rassistischer Diskriminierung Betroffene häufig die direkte Konfrontation.

Das geht aus einer Sonderauswertung von Daten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) hervor, die der dpa vorliegt. Die Anwesenheit „solidarischer Dritter“ habe dagegen einen positiven Effekt auf die Bereitschaft der Diskriminierten, strategische Gegenmaßnahmen gegen den Verursacher oder die Verursacherin zu ergreifen.

Der Analyse zufolge gaben knapp 47 Prozent der Betroffenen an, in der Situation sofort aktiv geworden zu sein. In knapp 42 Prozent der 2528 betrachteten Fälle wurde eine direkte Konfrontation vermieden. Allerdings wiesen die Forscher darauf hin, dass nicht in jeder Situation eine direkte Reaktion möglich ist - etwa wenn der Verursacher in dem Moment, in dem der Betroffene von der Diskriminierung erfährt, nicht anwesend sei oder wenn (weiterer) körperlicher Schaden drohe. Ein geringer Teil der Befragten machte keine Angaben.

Großteil reagiert nicht

Ein Großteil der Menschen, die von einer rassistischen Diskriminierung berichteten, gab an, im Nachgang nichts mehr in Bezug auf das Geschehene unternommen zu haben. Nur knapp ein Viertel von ihnen habe den Vorfall bei einer zuständigen Stelle gemeldet, öffentlich auf die Diskriminierung aufmerksam gemacht oder Klage eingereicht. Knapp 20 Prozent der Betroffenen versuchten demnach, der Person, die sie diskriminiert hatte, aus dem Weg zu gehen oder den Ort, an dem die Diskriminierung passiert war, zu meiden.

Solche Ausweich- und Schutzstrategien kommen laut Analyse vor allem in Lebensbereichen zum Tragen, wo langanhaltende Beziehungen zwischen dem Verursacher und dem Betroffenen bestehen, wie etwa in Bildungseinrichtungen, im Arbeitsleben oder im Gesundheitswesen.

Problematisch ist aus Sicht der Autoren der Studie, dass sich Betroffene rassistischer Diskriminierung bei Ämtern und Behörden häufig gegen strategische Gegenmaßnahmen entschieden. Eine mögliche Erklärung wäre ihrer Ansicht nach, „dass die Betroffenen in Ämtern und Behörden rassistische Handlungsweisen über institutionalisierte, arbeitskulturelle Praktiken wahrnehmen und daher aus der Institution heraus keine Ermutigung und Bestärkung erfahren, gegen rassistische Diskriminierung vorzugehen“.

Alarmierend hoch sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass nach Gegenmaßnahmen negative Konsequenzen zu erwarten seien. Das kann der Unmut der Verursacher sein, womöglich verstärkt durch diejenigen, die sich mit ihm verbünden. Zudem könne dem Betroffenen das Stigma des Problemverursachers anhaften. Im Lebensbereich Bildung sei diese Wahrscheinlichkeit mit 30 Prozent relativ hoch, ebenso wie im Arbeitsleben (28 Prozent). Im Bereich Waren und Dienstleistung sei sie deutlich niedriger (15 Prozent).