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Bundesgerichtshof Stephan E. widerruft Mord-Geständnis

Der Tatverdächtige im Mordfall Lübcke soll sein Geständnis widerrufen haben und wurde zuvor zum Bundesgerichtshof gebracht.

02.07.2019, 12:26

Karlsruhe (dpa) l Im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. sein Geständnis widerrufen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft kommentierte dies nicht. Der Dresdner Anwalt von E., Frank Hannig, der der "Bild" den Widerruf bestätigt hatte, war zunächst nicht zu erreichen.

Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, "dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien".

Die Bundeswaltschaft hatte erst am Morgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlern des Bundesgerichtshofs (BGH) erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann sein Geständnis widerrufen haben. E. soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben und hatte dies Ende Juni auch eingeräumt.

Der neue Haftbefehl ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.