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Bundeskabinett Härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Zukünftig sollen Täter, die in Wohnungen einbrechen, mit mindestens einem Jahr Haftstrafe belangt werden.

10.05.2017, 10:40

Berlin (dpa) l Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang ist hier ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen – und in "minder schweren Fällen" eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.

Union und SPD hatten sich bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen verständigt. Streit gab es in den vergangenen Wochen aber noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Das verzögerte das Vorhaben.

Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen – bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich.