1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Infektionsschutzgesetz erregt Gemüter

Corona Infektionsschutzgesetz erregt Gemüter

Der Streit um das geplante "Infektionsschutzgesetz" wird härter

18.11.2020, 12:59

Vor der Abstimmung über die geplanten Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes am heutigen Mittwoch wiesen Vertreter der Regierungsparteien Vergleiche des Infektionsschutzgesetzes mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz von 1933 scharf zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Unter anderem wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen und wieder aufheben kann. Wird eine solche Lage festgestellt, was der Bundestag im Frühjahr getan hat, bekommt das Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident – diese drei Verfassungsorgane sind beteiligt, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Zunächst wird das Parlament heute ab 12.00 Uhr den Entwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und voraussichtlich verabschieden. Um 15.00 Uhr folgt eine Sondersitzung der Länderkammer, die ebenfalls zustimmen muss. Dann muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ausfertigen. Das könnte noch am Mittwoch passieren. Normalerweise braucht ein Gesetz auf dem Weg durch die Instanzen viel länger. Dass der Bundesrat extra außer der Reihe zusammentritt, passiert höchst selten. Und es dauert sonst auch länger, bis ein Gesetz vom Staatsoberhaupt unterzeichnet wird.

Dass Kanzlerin und Ministerpräsidenten in der Corona-Krise regelmäßig festzurren, welche Vorgaben und Beschränkungen kommen sollen, sorgt zusehends für Kritik. Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen kritisieren das Vorhaben. Sie sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen. Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentra- tion der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach vor einer Sitzung der Unionsfraktion von einer böswilligen Lüge, wenn von den Kritikern von einem „Ermächtigungsgesetz“ gesprochen werde. Es gehe nicht darum, dass die Rechte des Parlamentes aufgehebelt, sondern gestärkt werden sollten.

Auch Vorwürfe, es gebe keine zeitliche Befristung, seien falsch – ausdrücklich seien Befristungsregelungen in das Gesetz eingearbeitet worden. Auch eine Impfpflicht sei nicht geplant. Man erlebe derzeit „einen brutalen Missbrauch von politischer Debatte in den Netzen mit der Nutzung von bewusster Falschinformation, um Polarisierung in der Gesellschaft zu erreichen“.

Mehrere von Gegnern der Corona-Maßnahmen für diesen Mittwoch geplante Kundgebungen vor dem Bundestag dürfen dort nicht stattfinden. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, lehnte das Bundesinnenministerium am Dienstag zwölf Anträge auf Zulassung von Versammlungen in der Umgebung von Bundestag und Bundesrat ab. Aus dem Ministerium hieß es, eine Zulassung im sogenannten befriedeten Bezirk sei nur möglich, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit des Parlaments und seiner Fraktionen sowie des Bundesrates nicht zu befürchten sei. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt. (dpa/uk)