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Diebstahl Wem gehört beim Probefahren geklautes Auto?

Ein Camping-Van verschwindet auf einer Probefahrt. Wenig später kauft ihn eine Familie übers Internet. Aber wem gehört der Wagen jetzt?

18.09.2020, 12:58

Karlsruhe (dpa) l Eine Familie aus Hessen erfüllt sich den Traum vom eigenen Camping-Mobil – aber die Freude währt nur kurz: Eltern und Tochter sind beim Kauf Kriminellen aufgesessen, das Fahrzeug ist ein Vorführwagen und wurde bei einer Probefahrt entwendet. Jetzt will das Autohaus den Van zurück. Zu Recht? Darüber entscheiden am Freitag die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Die Familie hatte den von einem privaten Verkäufer angebotenen Mercedes-Van im September 2017 im Internet entdeckt und nichts Böses geahnt. Gegen 46.500 Euro in bar holten Vater, Mutter und Tochter den Wagen am vereinbarten Treffpunkt ab. Erst auf der Zulassungsstelle kam ans Licht, dass das Reisemobil als gestohlen gemeldet ist. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief waren professionell gefälscht.

Denn der Van war keinen Monat zuvor einem norddeutschen Autohändler abhandengekommen. Ein Kunde – ebenfalls mit täuschend echten falschen Papieren – hatte sich den Wagen für eine einstündige Probefahrt ohne Begleitung ausgeliehen und nicht mehr zurückgebracht.

Der Fall ist kniffelig, denn weder die Autokäufer noch das Autohaus können etwas dafür – trotzdem kann das Fahrzeug nur einem gehören. Rechtlich hängt das vor allem davon ab, ob der Van während der Probefahrt im Besitz des Autohauses geblieben ist oder nicht. Diese grundsätzliche Frage ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt.

Das Landgericht Marburg hatte das Camping-Mobil zunächst der Familie zugesprochen. Der Händler hätte bei der Probefahrt einen Mitarbeiter mitschicken oder das Auto mit einem Ortungssystem ausstatten müssen, meinte der Richter dort. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt hat sich das Autohaus dagegen ausreichend abgesichert. So habe der Händler gewissenhaft die Personalien geprüft und auch die Zulassungsbescheinigungen einbehalten. Der Van gehöre also ihm.

Das letzte Wort haben nun die BGH-Richter. Sie haben den Fall noch einmal gründlich beraten. Verhandelt wurde im Juni. (Az. V ZR 8/19)