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Drohnen Das Ende für Wildwest am Himmel

Das Vordringen der Drohnen in den Luftraum hatte lange etwas von Wildwest. Nun sollen klare Regeln den Wildwuchs in geordnete Bahnen lenken.

09.04.2017, 23:01

Hannover (dpa) l Für Drohnenbesitzer in Deutschland hat mit der am Freitag in Kraft getretenen neuen Drohnen-Verordnung eine neue Zeitrechnung begonnen. Sie soll das bisher unübersichtliche Regelwerk vereinfachen und die bisherige Wildwest-Stimmung am Drohnenhimmel in geordnete Bahnen lenken. „Das sind aus meiner Sicht hochvernünftige Maßnahmen, um den Masseneinsatz von Drohnen möglich zu machen“, sagt der Chef der Prüfgesellschaft TÜV Nord, Dirk Stenkamp, „denn der Einsatz dieser Fluggeräte kann nicht nur hochgradig gefährlich sein, sondern auch die Privatsphäre vieler Menschen beeinträchtigen.“

Die Neuordnung wurde nötig, um den rasant wachsenden Markt der Drohnenflieger zu regulieren. Denn die Zahl der Drohnen in Deutschland ist stark gestiegen und dürfte Schätzungen zufolge bei rund 500.000 liegen.

Unter anderem bei Einsätzen von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Flugverbot. Für Drohnen ab 250 Gramm oder wenn Geräte Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausgenommen sind Modellfluggelände - oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat. Doch trotz einer Informationskampagne der Behörden gibt es bei vielen Drohnenbetreibern noch so manches Fragezeichen. „Bei uns gibt es vor allem Anfragen zu den Stellen, bei denen Drohnenbesitzer ihren Kenntnisnachweis erlangen können“, sagt Cornelia Cramer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig.

Diese Führerschein-ähnliche Bescheinigung müssen Betreiber von mehr als zwei Kilogramm schweren Drohnen künftig für den Betrieb der Geräte nachweisen. Spezielle Einrichtungen, die diese Kenntnisse vermitteln und prüfen sollen, gibt es bisher aber nicht. „Diese Stellen werden noch zu definieren sein“, sagt ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Daher gibt es bis zum 1. Oktober dafür auch eine Schonfrist. Das gilt auch für die Kennzeichnungspflicht der Geräte ab einem Gewicht von 250 Gramm.

Viele private Drohnenpiloten gehen zudem irrtümlich davon aus, ihr Fluggerät sei über die Privathaftpflicht versichert. Doch wenn das Gerät abstürzt, haftet der Pilot oder der Halter für alle Schäden - egal, ob der Pilot die Schuld am Absturz trägt oder nicht. Denn auch privat genutzte Drohnen sind Luftfahrzeuge und unterliegen der gesetzlich angeordneten Versicherungspflicht.

Die Luftämter bestätigen eine hohe Nachfrage nach der neuen Rechtslage – die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache. Völlig unklar ist noch, wie sich die neue Luftverkehrsordnung auswirkt. Diese verbietet grundsätzlich das Überfliegen von Wohngrundstücken. Die Zahl von Rechtsvertößen ist dabei relativ gering – auch im Umfeld von Flughäfen. Trotz weltweit zunehmender Berichte über Beinahe-Kollisionen hat es am Himmel über Deutschland noch keinen Zusammenstoß zwischen einer Drohne und einem Flugzeug gegeben. „Diese Premiere ist uns Gott sei Dank bisher erspart geblieben“, sagt Germout Freitag, der Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig. Meist seien ohnehin große Drohnen beteiligt - die kleineren spielten in den Höhen kaum eine Rolle. Die offizielle Zahl hinke dabei hinter der öffentlichen Wahrnehmung, meint er.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) - die zentrale Meldestelle für Störfälle bei deutschen Airlines im gewerblichen Luftverkehr - registrierte im Vorjahr 15 Meldungen zu Drohnensichtungen und Beinahe-Zusammenstößen. Die Zahlen unterscheiden sich von denen der Deutschen Flugsicherung (DFS), weil diese auch von Freizeit- oder anderen Piloten Störmeldungen aufnimmt. Im Jahr 2015 wurden ihr bundesweit 14 Drohnen-Sichtungen gemeldet - im Jahr darauf waren es mit 64 fast fünfmal so viel. Allein 58 ereigneten sich in der Nähe eines Flughafens. Das Positive: Bis Anfang Februar 2017 gab es bei der DFS überhaupt keine derartigen Sichtungen.