1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Misshandelte Dreijährige gestorben

EIL

Gerichtsprozess Misshandelte Dreijährige gestorben

Schreckliche Vorwürfe gegen einen Vater aus Eberswalde: Er soll seine Tochter schwer misshandelt haben. Das Kind ist nun gestorben.

25.04.2018, 12:10

Eberswalde/Frankfurt (Oder) (dpa) l Ein drei Jahre altes Mädchen, das im Herbst mutmaßlich von seinem Vater in Eberswalde (Barnim) misshandelt worden sein soll, ist gestorben. Das sagte am Mittwoch ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder) auf Anfrage. Zuvor hatten die "Märkische Oderzeitung" und der rbb berichtet. Derzeit läuft ein Todesermittlungsverfahren, wie das Gericht und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bestätigten.

Der Prozess gegen den Vater beginnt laut Gericht am 4. Mai. Die Anklage laute unter anderem auf Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Sie wurde allerdings eingereicht, bevor das Mädchen starb. Ob der Anklagevorwurf geändert wird, hängt den Angaben zufolge vom Ausgang des Todesermittlungsverfahren ab.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, dass das Mädchen am 14. April in einem Kinderheim in der Prignitz gestorben sei. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führe das Todesermittlungsverfahren in Abstimmung mit den Frankfurter Kollegen.

Im Oktober waren die Vorwürfe gegen den Vater bekannt geworden. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) soll der Vater seine damals noch zweieinhalb Jahre alte Tochter in seiner Wohnung in Eberswalde misshandelt und lebensgefährlich verletzt haben. Das Kind kam ins Krankenhaus und der 28-Jährige in Untersuchungshaft.

Die Misshandlungen sollen zwischen September und Mitte Oktober vergangenen Jahres geschehen sein. Am 10. Oktober – so die damaligen Angaben der Ermittler – soll der Vater selbst den Notarzt gerufen haben, weil das Mädchen einen Atemstillstand erlitten hatte. Der Mann sei vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung. Dem Landgerichtssprecher zufolge sitzt der Mann seit Verkündung des Haftbefehls in Untersuchungshaft.