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Prozess Mildes Urteil für „Mumien-Räuber“

Als „Mumien-Räuber“ mit Mullbinden um den Kopf überfiel ein Dortmunder zwei Banken. Das Urteil fällt milde aus.

23.08.2016, 23:01

Dortmund (dpa) l Kaum hatten die Richter das Urteil verkündet, machte sich Erleichterung auf dem Gesicht des „Mumien-Räubers“ breit. Für zwei Banküberfälle in Dortmund und Unna, bei denen er sein Gesicht mal mit Mullbinden umwickelt, dann wieder mit Pflasterstreifen beklebt hatte, verhängte das Dortmunder Landgericht am Dienstag zwei Jahre Haft auf Bewährung. „Wir glauben, dass dieser Angeklagte seine Lektion bereits gelernt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Hackmann. „Ihn jetzt ins Gefängnis zu schicken, würde ihn nur wieder zurückwerfen.“

Der „Mumien-Räuber“ hatte die vergangenen Jahre in bitterer Armut verbracht. Er hatte es nicht geschafft, seinen Eltern vom Abbruch seines Studiums zu erzählen. Während die Familie also glaubte, der junge Mann sei beruflich erfolgreich und problemlos in der Lage, sein Leben zu finanzieren, versteckte sich der 33-Jährige tagsüber in Bibliotheken und schlief nachts in einem Auto. Geld verdiente er damit, Pfandflaschen zu sammeln.

„Er ist in eine selbst verschuldete Zwickmühle hineingerutscht“, sagte der Richter. „Man kann sich gut vorstellen, wie sich die Schlinge immer mehr über seinem Kopf zusammengezogen hat.“ Im Dezember 2014 war es schließlich soweit. Mit Mullbinden maskiert und einem Zettel in der Hand tauchte der Angeklagte in einer Bankfiliale in Dortmund auf und erbeutete tatsächlich 8500 Euro. Mit dem Geld konnte er dank sparsamer Haushaltsführung bis weit in das nächste Jahr leben. Dann entschloss er sich zu einem weiteren Überfall in Unna. Dabei machte er allerdings eine so unglückliche Figur, dass er sein Vorhaben schließlich aufgab und letztendlich auf der Flucht von der Polizei gefasst wurde.

Um sich die Bewährungsstrafe zu verdienen, hatte der Angeklagte im Vorfeld des Prozesses allen beteiligten Bankmitarbeitern Schmerzensgeld angeboten. Darüber hinaus hatte er sich mit den Banken und deren Versicherungen auf eine ratenweise Rückzahlung des geraubten Geldes geeinigt. „Dieses Verhalten müssen wir ihm hoch anrechnen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Nach der Urteilsbegründung verließ der Angeklagte sichtlich erleichtert das Gerichtsgebäude. Er hat inzwischen einen Aushilfsjob gefunden und finanziert sein Leben nun tatsächlich selbst. Seine Verteidigerin zeigte sich sehr erfreut über die milde Entscheidung der Richter: „Das ist ein sehr spezielles Urteil in einem sehr speziellen Fall.“