Sparkassen-Urteil Weise Entscheidung

Im Kampf um Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland ist schon viel passiert. Doch gibt es auch Rückschläge.

Von Axel Ehrlich 13.03.2018, 19:46

Der BGH hat entschieden, dass die Sparkassen-Kundin weiterhin ertragen muss, zumindest in Formularen mit „Kunde“ angeredet zu werden. Auch, wenn die Frau genau das nicht erreichen wollte, sollte sie sich, zumindest ein bisschen, über dieses Urteil freuen.
Im Kampf um Gleichberechtigung der Geschlechter ist gottlob schon eine Menge passiert. Und es gibt noch eine Menge zu tun. Genau deshalb sollte man die Energie auf das wirklich Wichtige – zum Beispiel die Abschaffung der Lohn-Ungleichheit – konzentrieren und sich nicht auf schwierigen Nebenschauplätzen verkämpfen.
Die deutsche Sprache, so argumentiert auch das Gericht, verwendet seit 2000 Jahren das männliche Geschlecht erfolgreich als Kollektivbezeichnung. Wer erzwingen will, Kunden grundsätzlich als „Kundinnen und Kunden“ zu bezeichnen, muss überspitzt formuliert damit leben, dass es künftig auch „Hündinnen und Hunde“ oder „Verbrecherinnen und Verbrecher“ heißt.