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Urteil Kundin unterliegt im Sparkassen-Streit

Eine Sparkassen-Kundin aus dem Saarland hat den Gender-Streit vor dem Bundesgerichtshof verloren. Sie besteht auf das Wort "Kundin".

Von Alexander Rekow 13.03.2018, 09:41

Karlsruhe l Frauen müssen auch weiterhin in Formularen nicht mit Kundin angesprochen werden. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März hervor. Damit wies das Gericht die Revision der Saarländerin Marlies Krämer zurück, welche nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte und klagte.

Die 80-jährige Sparkassen-Kundin fühlt sich auch mit "Kontoinhaber" als Frau nicht angesprochen. Das sieht man in Karlsruhe anders. Mit der Ansprache in männlicher Form werden Frauen laut Bundesgerichtshof nicht wegen ihrem Geschlecht verletzt. Somit sei die Anrede als "Kunde" für Frauen weder ein Eingriff in die Persönlichkeitsreichte noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Hätte der Bundesgerichtshof der Klägerin Recht zugesprochen, hätten mehr als 800 Formulare der Sparkasse umgestaltet und umgeschrieben werden müssen. Davon wären über 1600 Filialen betroffen. Zudem hätte das Urteil bundesweite Folgen für die Sprache in Verträgen jeglicher Form, da sich fortan die Klägerinnen auf Gleichberechtigung hätten berufen können.

Beendet ist das Kapitel für die kampferprobte Marlies Krämer am BGH aber nicht. Die 80-Jährige will nun für die weibliche Anrede vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte sie auch dort scheitern, erwägt die Saarländerin eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der Kommentar zum Thema von Axel Ehrlich.