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Verfassungsgericht Wanka muss AfD-Schelte entfernen

Die AfD-Kritik muss von der Internetseite des Bundesbildungsministeriums entfernt werden. Staatsorgane dürfen nicht parteipolitisch wirken.

07.11.2015, 12:35

Karlsruhe/Berlin (dpa) l Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss einen kritischen Kommentar über die AfD von der Internetseite ihres Ministeriums entfernen lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einer Klage der Alternative für Deutschland stattgegeben. Die rechtsgerichtete Partei hatte sich daran gestoßen, dass die Bundesbildungsministerin auf der offiziellen Internetseite ihres Hauses in dieser Woche mit den Worten zitiert wurde: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub."

Wanka bezog sich in ihrem Kommentar auf eine Demonstration der AfD in Berlin an diesem Sonnabend unter dem Motto "Asyl braucht Grenzen – Rote Karte für Merkel". Die AfD monierte, dass dieser Kommentar nicht von Wankas Partei verbreitet worden war, sondern vom Ministerium. Das Gericht stellte dazu fest: "Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den politischen Wettbewerb einwirken."