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Abgeordnete Hat Claudia Roth Rechtsbruch begangen?

Die AfD-Fraktion sagt, dass Bundestagsvizepräsidentin Roth einen beantragten Hammelsprung im Bundestag willkürlich verhindert habe.

28.06.2019, 11:56

Berlin (dpa) l Die AfD-Fraktion wirft Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) nach einem verweigerten Hammelsprung Rechtsbruch vor. Roth habe "das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt", erklärte Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, am Freitag. Die Vize-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch sagte: "Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt."

Die AfD war in der Nacht gegen 1.30 Uhr im Bundestag mit dem Versuch gescheitert, einen Hammelsprung und damit möglicherweise einen Abbruch der Plenarsitzung zu erzwingen. Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren anschließend durch verschiedene Türen wieder zurück. So kann die Zahl der anwesenden Parlamentarier exakt festgestellt werden. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal anwesend sind.

Die Grünen-Politikern Roth, die die Sitzung am frühen Freitagmorgen leitete, widersprach dem Antrag zur Geschäftsordnung der AfD-Fraktion, die die Beschlussfähigkeit angezweifelt hatte. Die AfD reagierte mit lautstarkem Protest auf Roths Entscheidung. Zu diesem Zeitpunkt waren nur noch etwa 100 Parlamentarier anwesend.